Harte Zeiten für Schlapphüte

in #deutsch4 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGe) hat in seiner neuen Zusammensetzung gleich den Bundesnachrichtendienst (BND) an die Kandare genommen. Künftig muß dieser bei seiner Auslandsaufklärung nach Maßgabe deutscher Grundrechte arbeiten.

Das hohe Gericht hat mit diesem Urteil den deutschen Grundrechten Weltgeltung verschafft.
Wenn es sich dabei an der US-amerikanischen Praxis orientieren wollte, hat es wohl einiges mißverstanden. Die USA verleihen ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften des öfteren globale Ausdehnung. Dies findet vor allem im Handelsbereich statt, wo sie ihre nationalen Regeln weltweit aufzuoktroyieren versuchen. Bei Grundrechten ist diese Praxis bisher dort noch nicht in Erscheinung getreten; und dies steht auch künftig nicht zu befürchten. Die USA sind bei ihrem Vorgehen geleitet von der Absicht der der Ausübung maximaler Kontrolle und der rigorosen Durchsetzung ihrer Interessen. Das BVerfGe erreicht für Deutschland mit seinem Urteil das genaue Gegenteil.

Mit seiner Entscheidung zur Arbeit der Geheimdienste stellt das BVerfge erstaunliche Weltfremdheit unter Beweis und behindert in gefährlicher Weise die Aufklärungsarbeit des BND im Ausland.
Die naive Hoffnung, ausländische Geheimdienste mögen diesem Beispiel folgen, wird sich nicht erfüllen. Wohl aber erleidet der BND einen komparativen Nachteil ihnen gegenüber, die nicht mit derartigen Beschränkungen bei ihrer Arbeit belastet sind.

Auch rechtssystematisch ist die globale Ausdehnung der Grundrechte verfehlt. Ihre Geltung erstreckt sich auf deutsches Territorium, wo einige von ihnen deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind, während andere allen sich innerhalb der Landesgrenzen befindlichen Personen zustehen.
Eine Erstreckung der Grundrechte auf das Ausland ist nicht erforderlich, da dort in der Regel Rechte ähnlichen Inhaltes existieren. Bei Einsätzen im Ausland ist der BND theoretisch gehalten, die dort geltenden Gesetze zu beachten. Bei Aufklärungsaktivitäten im Inland, die Wirkung auf ausländischem Territorium entfalten, liegt ebenfalls die Bindung an dortige Vorschriften näher, als deutsche Vorschriften anzuwenden.

Geheimdienstliche Aufklärungsarbeit im Ausland bewegt sich der Natur der Sache nach häufig in Grau~ und Verbotszonen. Hier sollte stets eine Güterabwägung erfolgen. Die Geheimdienste jedoch im Ausland auf die Grundrechte zu verpflichten, denen sie selbstverständlich im Inland unterliegen, konterkariert ihren Auftrag zur Gewinnung von Erkenntnissen im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit Deutschlands und seiner Staatsbürger.

Das war nun die erste Kostprobe des auf einem CDU-Ticket ins Amt gelangten neuen BVerfGe-Präsidenten, eines als Verfassungsrechtler dilettierenden Wirtschaftsanwaltes. Schon hier werden elementare Lücken in der für ihn neuen Materie erkennbar. Oder exekutiert er den Auftrag seiner Partei zur Demontage Deutschlands auch auf dem judizierten Gebiet? Stephan Harbarth - wir werden zwangsläufig noch einiges von ihm hören.

Anhang:

Der BND wurde kastriert und Deutschlands Sicherheit ist in Gefahr

Deutsche Wirtschaftsnachrichten
19.05.2020

Mit einer Klage in Karlsruhe weisen "Journalisten" den Bundesnachrichtendienst in die Schranken. Er muss sich im Ausspähen von E-Mails, Chats und Telefonaten im Ausland (!) künftig an deutsche Grundrechte halten.

CÜNEYT YILMAZ***

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten künftig an strikte Regeln halten und wird strenger kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik am Dienstag auf, das BND-Gesetz wegen zahlreicher Defizite bis spätestens Ende 2021 grundlegend zu überarbeiten. Die Handlungsfähigkeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes soll dadurch nicht beeinträchtigt werden (Az. 1 BvR 2835/17). Damit erfolgt nicht nur eine regelrechte Kastration des BND, sondern auch ein Rückschlag im Wettbewerb zwischen den internationalen Nachrichtendiensten.
Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.
Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.
Früher gab es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage. Erst als Reaktion auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im NSA-Skandal hatte die Politik das BND-Gesetz reformiert und die Befugnisse des Nachrichtendienstes Ende 2016 geregelt.
Diese Vorschriften sind allerdings völlig unzureichend, wie jetzt die Prüfung der Karlsruher Richter ergab. Sie entschieden zum ersten Mal, dass sich der Staat und damit der BND auch im Ausland an die Grundrechte halten muss. Damit können sich Menschen weltweit auf das deutsche Fernmeldegeheimnis und die deutsche Pressefreiheit berufen. Das ist nahezu weltweit einmalig - natürlich zum Nachteil unserer Sicherheit.
Die Richter sehen die Überwachung als schweren Eingriff, "weil mit
ihr heimlich in persönliche Kommunikationsbeziehungen eingedrungen wird". Problematisch sei vor allem die enorme Streubreite: "Sie ist anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar."
Der Gesetzgeber muss die BND-Befugnisse deshalb viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft eine Vielzahl an Einzelpunkten: Zum Beispiel dürfen Verbindungsdaten höchstens ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten muss besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte sind unverzüglich zu löschen, wenn sie BND-Mitarbeitern ins Netz gehen.
Auch für den Datenaustausch und die Kooperation mit ausländischen Partnern machen die Richter Vorgaben. Sie pochen in ihrem gut 140seitigen Urteil insbesondere auf die "Einhaltung elementarer menschenrechtlicher Grundsätze". Außerdem soll eine eigenständige, starke Kontrollinstanz entstehen, die dem BND auf die Finger schaut.
Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär Johannes Geismann kündigte an, dass die Bundesregierung dem Bundestag nach der Analyse des Urteils zügig einen Vorschlag zur Ausgestaltung unterbreiten wird. Er sei "zuversichtlich, dass wir da auch entsprechend eine vernünftige Regelung finden werden, um dem BND seine Aufgabenerfüllung weiterhin möglich zu machen".
Der BND will "Regierung und Parlament bei der erforderlichen Anpassung von Gesetzen nach Kräften unterstützen". "Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst", meint BND-Präsident Bruno Kahl, der zuvor Leiter der Abteilung VIII (Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien) im Bundesfinanzministerium gewesen ist. Kahl ist ein Vertrauter von Wolfgang Schäuble.
Der Vorsitzende des für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Bundestagsgremiums, Armin Schuster, glaubt, dass die Reform noch vor der nächsten Wahl zu schaffen ist. Ach, wie schön. Die Richter hätten sehr genau formuliert, was sie sich vorstellen, sagte der CDU-Abgeordnete. "Es bleibt wenig Raum für politische Diskussionen". Unklar bleibt, ob er sich über das Urteil freut.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG), die das Urteil zusammen mit mehreren "ausländischen" Journalisten erstritten hatte, sprach von einem "Meilenstein für den Schutz von Journalismus im digitalen Zeitalter".
Koordiniert hatte die Klage die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer betonte, der BND werde weiterhin seine Arbeit machen können. "Er wird nur in Zukunft besser Rechenschaft ablegen müssen." Es könne keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht für einen Geheimdienst - zumindest nicht mehr für einen deutschen Geheimdienst, aber für alle ausländischen Geheimdienste schon.
Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen "Schritt in die richtige Richtung". "Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten", sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete.
Künftig sollten sich Deutsche im In- und Ausland sorgen um ihre Sicherheit machen. Denn es gibt keine deutsche Behörde mehr, die im Ausland im Bereich der Frühaufklärung ungehindert aktiv sein darf.

*** Cüneyt Yilmaz, geopolitischer Analyst, Wirtschaftssoziologe, Futurist und Online-Redakteur, ist Absolvent der oberfränkischen Universität Bayreuth. Er lebt und arbeitet in Berlin.

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