Ist Deutschland ein souveräner Staat?
Dieser Post ist die Antwort auf die Frage von @ditsch in meinem Beitrag: Ich suche Antworten für euch
Um diese Frage zu beantworten, muss als erstes eine Definition für Souveränität her.
Der Duden liefert schon Mal einen guten Ansatz: Unabhängigkeit eines Staates (vom Einfluss anderer Staaten).
Der Schweizer Bundesrat Ueli Maurer hat in einer Rede zur Präzisierung ergänzt: Wir können auch sagen, Souveränität heisst Selbstbestimmung im Gegensatz zu Fremdbestimmung.
Dann könnte die Frage also umformuliert werden in: Trifft die Bundesrepublik Deutschland die eigenen Entscheidungen, oder bestimmt jemand Fremdes?
Kapitulation Zweiter Weltkrieg
Mit der Kapitulation und damit dem Ende des 2. Weltkriegs gab Deutschland seine Souveränität ab. In der Berliner Deklaration steht: "Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden."
Die Frage lautet also, hat die BRD seine Souveränität nach der Kapitulation wieder zurückerhalten?
"Wir sind ein freier und unabhängiger Staat", der "jetzt die Souveränität und damit die Freiheit zurückgewonnen" hat,[1] verkündete Bundeskanzler Konrad Adenauer, nach dem die Pariser Verträge 1955 in Kraft traten.
Nun ja, da hat Adenauer nicht die ganze Wahrheit gesagt. Es gibt eine Reihe Argumente, die gegen seine Aussage sprechen. Deutschland war einerseits immer noch geteilt und die Verträge enthielten auch eine Reihe von Bedingungen, wie etwa der Beitritt der BRD zur NATO, womit die Streitkräfte faktisch der NATO unterstellt wurden. Auch wenn die Auflistung nicht komplett ist, reicht sie um zu zeigen, dass die BRD auch 1955 noch kein souveräner Staat war.
Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Experten sind sich einig, dass Deutschland bis zu Wiedervereinigung kein souveräner Staat war. Die vollständige Souveränität erhalten hat Deutschland erst mit der Wiedervereinigung 1990 und dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag, der erst 1991 in Kraft trat. So steht es in Artikel 7 Absatz 2 geschrieben: Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Der Vertrag enthält eine Reihe von Regeln, an die sich Deutschland halten muss. Interessant ist etwa der vierte Abschnitt des ersten Artikels: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Es geht darum, dass die Grenzen Deutschlands endgültig sind und keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten stellt, auch nicht in Zukunft. Relevant zu der Frage der Souveränität ist allein die Tatsache, dass in diesem Vertrag einen Teilinhalt der Verfassung vorgeschrieben wird. Ein komplett souveräner Staat sollte alleine über den Inhalt seiner Verfassung bestimmen können.
Der Vertrag enthält auch eine Passage über den Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Ich habe keinerlei Angaben gefunde, was passieren würde, falls Deutschland gegen diese Bedingung verstossen sollte. Haben dann die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika (wie es im Vertrag heisst) wieder die Kontrolle über Deutschland?
Eine weitere Einschränkung der Souveränität hat sich Deutschland mit dem EU-Beitritt selbst auferlegt. Damit gibt Deutschland bestimmte Rechte im Bereich der Wirtschafts-, Währungs- oder Landwirtschaftspolitik an die Gemeinschaft ab. Wie wir jedoch mit dem Brexit gesehen haben, kann man diese wieder zurückerlangen.
Fazit
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat, mit Einschränkungen. Zwar hat sie gewisse Rechte abgegeben an die EU oder an die NATO, was jedoch nicht heisst, dass dies ein endgültiger Zustand ist. Unklar bleiben für mich die Folgen eines Vertragsbruchs des Zwei-Plus-Vier-Vertrags. Die darin festgehaltenen Regeln für Deutschland sehe ich als Einschränkung der Souveränität.
Ich hoffe damit geholfen zu haben. Es ist ein schwieriges Thema, bei dem auch durchaus Kontroverse Meinungen zu finden sind. Ich habe versucht, mich auf verlässliche Quellen zu stützen. Zur Lesbarkeit erwähne ich die Quellen nicht im Text, aber kann sie gerne auf Anfrage noch nachliefern.
Ich nehme gerne Feedback entgegen: Was hat euch gefehlt? Was könnte besser werden? Habe ich mich geirrt? Ihr habt bessere Antworten? Dann natürlich her damit.
Bei einem politischen und sehr kontroversen Thema, würde ich es gut finden, wenn Quellen angegeben würden. Diese kann man zur Lesbarkeit natürlich auch unten als Fußnote angeben. Dann könnte man z.B. nachlesen, auf welchen Teilinhalt im GG, der vorgeschrieben wird, du dich beziehst. Diesbezüglich wäre auch ein Eingehen auf Art. 146 GG interessant gewesen.
Dennoch ein Lob von mir für deinen guten Beitrag und deine Arbeit, die du hinein gesteckt. 👍
Vielen Dank für deinen Kommentar und deinen Lob.
Du hast Recht, die Quellenangabe wäre durchaus angebracht. Ich werde diese noch ergänzen sobald ich Zeit dafür habe.
Steem on und weiter viel Erfolg...
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