Kryptowährungen und die Steuern: 3# Aufbau des Einkommensteuergesetzes
Hallo zusammen,
heute verschaffen wir uns einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen.
Wer ist überhaupt einkommensteuerpflichtig?
Damit es überhaupt zu einer Besteuerung kommen kann muss erstmal überhaupt eine Steuerpflicht bestehen. Nach § 1 EStG ist jede natürliche Person (vereinfacht gesagt: jeder Mensch), die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Vereinfacht gesagt ist damit jede Person die in Deutschland wohnt und lebt unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.
Aufbau der Einkommensteuer
Um die Besteuerung von Kryptowährungen zu verstehen muss man sich erst einmal mit dem Aufbau und der Berechnung der Einkommensteuer beschäftigen. Die grundlegende Systematik des Einkommensteuergesetzes ergibt sich aus § 2 EStG.
Danach wird das zu versteuernde Einkommen (vereinfacht gesagt: die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, auf die dann der Steuersatz angewendet wird) wie folgt berechnet (für unsere Zwecke nur vereinfacht dargestellt):
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG
=Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
= Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen - Freibeträge für Kinder
= zu versteuerndes Einkommen
Für uns sind nur die sieben Einkunftsarten entscheidend, da unser jeweiliger Sachverhalt unter eine der Einkunftsarten fallen muss um steuerpflichtige Einnahmen auslösen zu können. Unter welche Einkunftsart die Kryptowährung fällt ist vom Sachverhalt abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Bezahlt mich beispielweise mein Arbeitgeber in Form Bitcoin, so handelt es sich hierbei einkommensteuerlich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG, da der Erhalt der Einnahme in Form von Bitcoins (i.S.d. § 8 EStG) auf das Anstellungsverhältnis bei Arbeitgeber zurück zu führen ist und damit im unmittelbare Zusammenhang steht.
Viel entscheidender für uns ist aber wie die Besteuerung der Wertzuwächse erfolgt. Zahlt mir mein Arbeitgeber mein Gehalt in Bitcoins aus, so sind meine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit der Wert der Bitcoins im Zeitpunkt der Auszahlung. Sind die Bitcoins im nächsten Monat jedoch 50 % mehr Wert und ich verkaufe diese, so handelt es sich bei dem Wertzuwachs von 50 % nicht mehr um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Besteuerung der Wertzuwächse
Im vorherigen Teil haben wir geklärt, dass es sich bei Kryptowährungen rechtlich um Rechnungseinheiten handelt, die den Devisen vergleichbar sind. Im nächsten Schritt ist entscheidend ob sich die Kryptowährungen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befinden.
Im nächsten Part werden wir uns dann erstmal um die Kryptowährungen im Privatvermögen kümmern.
Nach der Ankündigung letztens musstest Du ja ein Fachmann sein 😳
Na, dann folge ich mal, um nichts zu verpassen! 😏
Cool Danke !
Was ist mit dem Einnahmen aus Steemit ? Wenn ich fragen darf? :)
Kommt alles noch :) steemit ist aber ein Thema was steuerrechtlich schwer einzuschätzen ist und wo man mit der Würdigung sehr vorsichtig sein muss
Bin auch mal gespannt
normal wäre doch jeder Umtausch auch auf dieser Plattform (interne Börse) steuer relevant, wo durch Steemit durch den Aufwand unbrauchbar wäre, würde man steuern zahlen wollen.
Ich resteeme erstmal und werd deinen nächsten Post an meine Leser verlinken.
Gutes und wichtiges Thema
Genau das ist ein großes Problem kommt auch sogar im nächsten post. Denke Mal ich kann es heute noch hochladen :)
Danke schön :)
Sehr schöner Artikel!
👍
Das ist ja mal interessant. Und vor allem gut und detailliert erklärt. Freue mich auf weitere Folgen!