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RE: Befehl ist Befehl und Gesetz ist Gesetz???

in #deutsch7 years ago (edited)

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist juristische Rechtslehre, die Kunst Recht zu haben, auch wenn man im Unrecht ist. Ein juristischer Zaubertrick. Einmal gesetztes Unrecht wird nicht automatisch zu Recht, nur weil sich alle daran halten. Es dient aber der Rechtssicherheit dafür zu sorgen, dass sich auch wirklich alle an das Unrecht halten.

Ich hoffe, dass ich deine Aussage jetzt nicht falsch verstanden habe, aber mich beschleicht das Gefühl, dass hier einige Sachen durcheinander geworfen werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, versuche ich mich so einfach wie möglich auszudrücken:

Radbruch (übrigens sind seine Ausführungen nach wie vor juristische Standardlektüre) zementiert mit den zitierten Aussagen lediglich den juristischen Grundsatz, dass ungerechtes Recht besser ist als kein Recht. Gleichwohl vertritt er aber auch die Meinung, dass ungerechtes Recht schnellstmöglich durch gerechtes ersetzt gehört.

Es geht hier lediglich um die Vermeidung von rechtfreien Raum, um die Gleichbehandlung aller zu gewährleisten. Radbruch bezieht sich mit seinem ungerechten Recht übrigens in großen Teilen auf gesetzgeberische Prozesse aus der NS-Zeit, deren Abschaffung aber zur Folge gehabt hätte, dass (möglicherweise) Willkür ins Richterrecht einzieht. (Bis zur oberinstanzlichen Korrektur natürlich)

Er unterscheidet ja auch sehr deutlich das geschriebene vom gesprochenen Recht...

Bezüglich der Obrigkeit verweise ich an dieser Stelle mal an die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes formulierten Abwehrrechte, die wir als Bürger (und Souverän) gegenüber der "Obrigkeit" haben.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und mit gefährlichen Halbwissen gespickt ;)

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Danke für deinen Kommentar

Bezüglich der Obrigkeit verweise ich an dieser Stelle mal an die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes formulierten Abwehrrechte, die wir als Bürger (und Souverän) gegenüber der "Obrigkeit" haben

Hast du schon mal versucht diese Grundrechte einzufordern? Kennst Du Art. 19(1) Satz 2 GG und seine Bedeutung? Ich kämpfe seit Jahren für die Abwehrrechte und deren Einhaltung. Ich habe seit Jahren das Grungesetz und seine Entstehung studiert. Alle 11.000 Seiten des Parlamentarischen Rats des Verfassers des GG. Die gibt es in 17 Teibänden. Stelle dem die Gerichtsentscheidungen gegenüber und du wirst aus dem Staunen nicht mehr herauskommen. Ich habe auch noch den aller ersten Bonner Kommentar aus 1950. dort ist der Artikel 19 noch von Wernicke, genauestens Beschrieben und nicht so wie in „von Mahngold“ beschreibt, der im Parlamentarischen Rat sich mit seiner Ansicht Zu 19 (1) Satz 2 nicht durchsetzen können, aber im Bonner Kommentar wird seiner Ansicht gefolgt. Ich habe alle Verfassungsmäßigen Urteile bis zum heutigen Tag . Was man dort zu lesen bekommt ist unfassbar. Die Grundrechte sind mittlerweile nur noch Makulatur. Ich gebe dir den Tip, diese mal einzufordern.

Bevor ich jetzt Kommentare und herrschende Meinung ausführlich in den Kommentarbereich von steemit abtippe, eine Frage: Inwiefern störst du dich am Zitiergebot?

Und bist du dir sicher, dass der Bonner Kommentar von 1950 (als nicht ganz aktuelle Ausgabe) noch als herrschende Meinung intepretiert werden kann?

Gerne für den Kommentar. Danke für den Artikel und auf eine hoffentlich schöne Diskussion, wenn du mir das mit dem Zitiergebot präzisiert hast. Gerne auch mit BVerfGE oder anderen Beispielen.

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