RE: Wenn das Jobcenter anfängt zu konstruieren - Warum man wissen muss, wann man „Nein“ sagen darf – und muss
Hi, danke für den super Post! Es kommt immer wieder vor, dass Sachbearbeiter sich als Detektive sehen, als ob es um ihr persönliches Hab und Gut geht. Es ist schwer sich dann zu wehren, vor allem für Leute die aus anderen Ländern kommen, die Gesetze nicht kennen, obwohl man sich als in Deutschland beheimateter Mensch im Bürokraten Dschungel selbst nicht richtig auskennt und sich ständig informieren muss oder Hilfe suchen muss. Viele machen einfach das was das Jobcenter verlangt, weil vielleicht wieder Kosten für den Anwalt aufkomme, die sie nicht bezahlen können. Viele denken, dass man als Bürgergeldempfänger kostenlos einen Rechtsbeistand bekommt. Das ist natürlich so nicht richtig. Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf einen Rechtsberatungsschein. Diesen erhält man im Amtsgericht von einem Anwalt der an diesem Tag gerade für diese Fälle eingeteilt wurde, die Anwälte wechseln sich ab.. man muss Unterlagen über Verdienst bzw. Bewilligungsbescheide vom Jobcenter vorlegen aus denen hervorgeht, dass man Geringverdiener ist. Dazu Kontoauszüge und Unterlagen zum aktuellen Problem. Diese Anwalt entscheidet dann ob man einen Rechtsberatungsschein erhält. Ich war schon in dieser Situation und der nächste Schritt ist mühselig denn auf der Suche nach einem Anwalt wird einem telefonisch bei den meisten Anrufen abgesagt mit den Worten: "Tut uns leid aber wir vertreten nicht mit Rechtsberatungsschein." Eigentlich bezahlt der Staat ja dem Anwalt ein Honorar, aber ich denke dass dies ziemlich niedrig ausfällt. Mein Anwalt nimmt zwar Personen die mit Rechtsberatungsschein kommen, aber er verlangt dann trotzdem immer wieder Geld. Ob das rechtlich in Ordnung ist weiß ich nicht. Kommt es allerdings zu einer Klage und ein Gerichtstermin ist erforderlich, dann greift der Rechtsberatungsschein nicht mehr, dann muss man Prozesskostenhilfe beantragen. Man liest schon wie zeitaufwändig und verwirrend die ganze Sache ist, deswegen beugt man sich dem Jobcenter meistens..
Mich hat heute einen Brief von der Arbeitsagentur verwirrt: ich öffne meinen briefkasten sehe einen Brief von der arbeitsagentur, öffne ihn und darin war ein Vermittlungsvorschlag für eine Arbeitsstelle. Bewerbungseinsendungen bis 8 Februar. Zudem als Finanzbuchhalterin wo ich keine Ahnung habe (ich weiß dass man sich auf alles bewerben muss..), dann keine Verbindung, bzw. erst Zug, dann Bus, dann 1,5 km Fußweg von einem Dorf ins andere. So, jetzt das eigentliche Problem: ich mache zurzeit eine Weiterbildung, die von der Arbeitsagentur bezahlt wird. Diese geht bis Ende März und eigentlich sollte das Ziel doch sein, dass man zu diesem Beruf auch Arbeitsstellen sucht und in diesem Bereich arbeitet. Ich hoffe, dass es ein Versehen war, die können mich doch nicht eine Weiterbildung machen lassen und mir währenddessen Stellenangebote schicken, das hieße ja ich breche die Weiterbildung ab wenn ich mich auf so eine Stelle bewerbe und die Stelle auch noch bekommen würde. Vor einigen Wochen kam schon mal ein Vermittlungsvorschlag. Ich bin jetzt verwirrt, weil im Zeitraum der Weiterbildung Vermittlungsvorschläge zu bekommen kann doch nicht rechtens sein? Oder doch? Immer Ärger mit dem Amt.. ich habe natürlich angegeben, dass ich mich nicht beworben habe und die Gründe habe ich auch geschrieben.
Lg