RE: Remigration oder Recht auf Heimaturlaub?
Hi,
Flüchtlingen und Asylbewerbern ist es verboten in ihr Heimatland zu reisen, sie könnten den Schutzstatus verlieren.
Dass Ukrainer drei Wochen in Ihr Heimatland reisen dürfen liegt am Gesetz des Bürgergelds, genauso wie bei ALG1: Drei Wochen Urlaub sind erlaubt, egal wohin. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Bei den ukr. Flüchtlingen, die schon ein paar Jahre bei uns leben arbeiten bereits mehr als 50 %! Deine Statistiktabelle zeigt wie viel die Gesamtquote in verschiedenen Ländern ist und wenn die Gesamtquote für Deutschland ca 30 % betrifft, darin aber auch Neuankömmlinge mit erfasst sind, dann gilt das für andere Länder auch, was dann bedeutet, dass z. B. in Polen so gut wie ALLE arbeiten die schon ein paar Jahre im Land sind wenn dort die Gesamtquote bei 80% liegt. Das zeigt also nicht wie faul oder betrügerisch die meisten sind, sondern wie tüchtig. Warum bei uns die Quote so viel niedriger ist wie in anderen Ländern zeigt sicher nicht, dass die "Faulen" alle zu uns kommen, sondern dass wir hier ein Problem allgemein mit Integration haben und es hier z. B. weniger Angebote von Sprachkursen gibt und es sowieso schwierig ist in Arbeit zu kommen. Dass es überall schwarze Schafe gibt ist natürlich bekannt. Die Statistik hat mir sofort die Tüchtigkeit angezeigt, sonst wäre der Prozentsatz in allen Ländern ähnlich. Du hast das aber genau andersrum dargestellt. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass in der Ukraine ein Krieg tobt und das gesamte Land einfach nicht sicher ist. Wenn zur Zeit das eine oder andere Gebiet sicher ist, würdest du als Flüchtling dort dann nicht "nach dem rechten" schauen wenn deine Familie dort lebt? Natürlich, auch wenn das Bürgergeld für eine Reise zu knapp ist..
Gruss