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RE: Worüber sich die Gerichte in Deutschland (un)einig sind...

in #deutsch7 years ago

Die Definition der zubereiteten Speisen wie zB. der trockenen Brezel sollte bzgl. des Zeitaspekts präzisiert werden.
Ist die Brezel so trocken/gealtert, daß nur noch ein Hammer sie zerkleinern kann, gehört diese nicht mehr zu den zubereiteten Speisen.""

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Da muss ich Dir widersprechen. Sie ist dann immer noch eine zubereitete Speise, denn ihre Rohsoffe wurden absichtsvoll so allokiert, dass ein Brötchen dabei herauskam. In deinem geschilderten Fall ist sie lediglich nicht mehr verzehrbereit. ;-)Sie kann jedoch mit einem Hammer bearbeitet werden, oder einer Mühle oder mit einem entsprechend schweren KfZ. Das Bearbeitungsendprodukt kann dann wieder als Brösel in den Handel gelangen. Ich finde das ist noch zu wenig reguliert. Dieser Sache sollte sich jemand annehmen, oder etwa nicht?