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Zu Satz 2: sie gibt es in der Weise, wie es Carlo Schmidt in seiner Rede damals gesagt hat.
Zu Satz 3: Es wären (Konjunktiv!) Untersuchungen von o.g. Grundgesetzrechtlern erforderlich
A) ob sie es gemacht hat,
B) welche Schritte u.U. nötig/möglich wären, falls jemand auf die Idee käme, dies anzustreben.
Viele Worte haben im Sprachgebrauch der Juristen eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache - zB. das Wort <<gültig .
Bitte keine Interpretationen, was ich meinen könnte.

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