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RE: Steuerliches FAQ zu Bitcoin! - Weitere Antworten auf tägliche Fragen!
Dir sind das leider ein paar Fehler unterlaufen.
- Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten heißt, dass du präventiv Informationen aufbereiten musst.
- In diesem Fall kann das Finanzamt dann fragen, wohin hast du das Geld überwiesen hast und warum.
- Der Internationale Datenaustausch ist nicht mehr so, dass die Finanzämter bzw. Behörden lange warten müssen. Vor allem bei Steuerhinterziehung sind internationalen Vorgänge sehr schnell.
- In diesem Fall muss die deutsche Behörde garnicht ran. Die Daten werden z. B. vom IRS festgestellt und dann an die jeweiligen Behörden im Ausland weitergeleitet.
- Warum solltest du jemandem Geld überweisen, den du nicht kennst? :D Da musst ich schon lachen, diese Ausrede gilt schon seit Jahren bei Bargeschäften nicht mehr :D
- Du weißt schon, dass man jede Transaktion über die Blockchain nachverfolgen kann?
- Steuerpflichtig ist es nur, wenn es innerhalb eines Jahres passiert. Danach interessiert es das FA nicht ;)
- Das heißt, nach einem Jahr ist alles steuerfrei. Verstehe also das Problem nicht :D
Sorry, aber ich kann dich nicht Ernst nehmen. Ich verstehe, dass du ein Rebell sein willst. Jeder der das System nicht verstanden hat postet es dann auf Facebook, YouTube und Steemit. Aber das Finanzamt interessiert nicht, wie viel Geld du hast. Du solltest dich daher erst mal informieren.
Zudem Kryptowährungen bieten mehr als nur "Anonymität", wer es nur darauf reduziert, der hat es nicht verstanden.
Die Antwort ist zu lang geworden. Du findest sie hier:
Über Krypto und Fiat, von Herren und Knechten
Interessante Antwort, die dich sicher viel Lebenszeit gekostet hat, mich leider auch beim lesen. Habe mit der Ankündigung mehr erwartet. Vor allem, weil du nicht mehr gesagt hast, als im Grunde meine Aussagen zu bestätigen. Vielen Dank :)