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RE: Der Mordfall Luise Frisch und die Folgen
Ja, das Verbrechen muss gesühnt werden - der Rechtsstaat darf nicht wegschauen.
Ein Absenkung der Strafmündigkeit auf 11 Jahre wäre mit Blick auf die Pubertätsbedingten biologischen Prozesse zu diskutieren.
Man könnte auch das Alter an bestimmte Delikte koppeln. Jedes Kind weiß, daß nicht getötet werden darf. Bei Urkundenfälschung ist das schon etwas anderes.
Ggf. lässt man gutachterliche klären, ob Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat bestand.
In diesem Fall wäre dies zu bejahen, da sie ja auch ein Handy bereits bedienen konnten.