Brosius-Gersdorf, ECTR-Entwurf und die Diskussion über Schulung und Sensibilisierung
Bei Markus Lanz sprach die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf über die zunehmende Anonymität im Internet und die Verbreitung von Hass und Hetze. Sie erwähnte die Möglichkeit einer „Schulung in Rechts- und Wertekunde“ für Personen, die sich unzulässig äußern, und plädierte für eine Klarnamenpflicht, um strafrechtlich relevante Aussagen wie Volksverhetzung oder unwahre Tatsachenbehauptungen besser verfolgen zu können. Gleichzeitig kritisierte sie beleidigende Bezeichnungen wie „Nazischlampe“ als problematisch, weil diese einerseits den Nationalsozialismus verharmlosen und andererseits frauenverachtend seien.
Um 2010 wurde ein ECTR-Entwurf vorgestellt, der Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und diskriminierendem Verhalten auf gesellschaftlicher Ebene enthielt. Unter anderem sah der Entwurf Programme vor, in denen Jugendliche, die straffällig geworden sind, zu einer „Kultur der Toleranz“ sensibilisiert oder rehabilitiert werden sollten. Auch hier war das Ziel, problematisches Verhalten zu adressieren und die Teilnehmer durch gezielte Schulung oder Programme zu sensibilisieren. Der Entwurf wurde nie von einem EU-Organ übernommen und hat bis heute keine rechtliche Relevanz (Quelle).
Ein auffälliger Punkt ist die strukturelle Gemeinsamkeit: Sowohl Brosius-Gersdorf als auch der ECTR-Entwurf setzen auf "gezielte Schulung, Sensibilisierung oder Programme", um Menschen in ihrem Verhalten zu beeinflussen. Während Brosius-Gersdorf dies im Kontext von Wertekunde- und Rechtsschulungen für Internetnutzer vorschlägt, spricht der ECTR-Entwurf von Programmen, die Jugendliche sensibilisieren oder rehabilitieren sollen. Die Ziele sind ähnlich, die rechtlichen Kontexte und Umsetzungsformen jedoch sehr unterschiedlich.
Diese Beobachtung wirft Fragen auf: Welche Formen von Schulung oder Sensibilisierung sind sinnvoll, um Hass oder problematisches Verhalten zu reduzieren? Wo verläuft die Grenze zwischen Prävention, Bildung und Eingriff in individuelle Meinungsäußerung? Wie können gesellschaftliche Programme gestaltet werden, ohne die Freiheit legitimer Äußerungen einzuschränken?
Fazit: Historische Vorschläge wie der ECTR-Entwurf und aktuelle Debatten um Wertekunde-Schulungen zeigen, dass das Thema gezielte Sensibilisierung und Verhaltenslenkung schon länger diskutiert wird. Die strukturelle Ähnlichkeit – Schulung und Programme als Mittel zur Beeinflussung – ist bemerkenswert, auch wenn die Kontexte, rechtlichen Rahmen und Zielgruppen sehr unterschiedlich sind. Eine sachliche Analyse dieser Gemeinsamkeit kann helfen, die Balance zwischen Schutz vor Hass und Wahrung der Meinungsfreiheit besser zu verstehen.