Das „Ja!“ lenkt ab - Warum der eigentliche Skandal vor dem Wort gefallen ist
Das „Ja!“ war eindeutig – und genau deshalb ist die Debatte so entlarvend
Wie aus klaren Aussagen nachträglich harmlose Missverständnisse gemacht werden sollen
Der Schlagabtausch zwischen Prof. Dr. Arnd Diringer und Ruprecht Polenz wird gern als Streit um Interpretation dargestellt. Als könne man vernünftigerweise zweierlei darüber denken, worauf sich Daniel Günthers berühmtes „Ja!“ in der Markus-Lanz-Sendung vom 7. Januar 2026 bezogen habe.
Diese Darstellung ist bequem – aber sie ist unehrlich.
Worum es angeblich geht: das „Ja!“
Markus Lanz fasst Günthers vorherige Ausführungen zu Medien wie Nius zusammen:
„Also was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde:
Wir müssen das regulieren.
Wir müssen notfalls zensieren.
Und im Extremfall sogar verbieten.“
Daniel Günther antwortet darauf mit einem klaren „Ja!“, sichtbar begleitet von Nicken. Erst danach wird das Thema gewechselt – hin zu Jugendschutz bei Social Media.
So wurde es gesagt. So wurde es gesendet. So wurde es verstanden.
Nicht nur von Zuschauern, sondern von zahlreichen Juristen. Darunter Prof. Dr. Arnd Diringer. Und genau deshalb ist die nachträgliche Behauptung, dieses „Ja!“ habe sich ausschließlich auf Jugendschutz bezogen, so wenig überzeugend.
Polenz und die nachträgliche Wirklichkeitskorrektur
Ruprecht Polenz behauptet dennoch genau das – und geht noch weiter: Er wirft ausgerechnet Prof. Dr. Diringer Desinformation vor.
Das Absurde daran: Polenz selbst hat im Verlauf der Debatte nachweislich drei unterschiedliche Versionen dessen verbreitet, was Günther angeblich gesagt oder gemeint habe. Screenshots belegen das.
Trotzdem erklärt Polenz den Schlagabtausch kurzerhand für gewonnen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige.
Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Nicht die wechselnde Darstellung ist das Problem – problematisch ist immer derjenige, der sich auf den Originalwortlaut beruft.
„So war das nicht gemeint“ – der bekannte Reflex
Der eigentliche Kern dieser Debatte liegt genau hier: im Versuch, Gesagtes im Nachhinein vom Gemeinten zu trennen, obwohl beides im Moment der Äußerung deckungsgleich war.
Alle – wirklich alle – haben verstanden, worum es ging. Erst als Kritik einsetzte, begann die Umdeutung.
Wer das ursprüngliche Verständnis beibehält, gilt plötzlich als unsauber, manipulativ oder dumm. Das ist kein Missverständnis, das ist eine Strategie.
Und jetzt der eigentliche Punkt: Das „Ja!“ ist fast egal
An dieser Stelle wird der Streit fast nebensächlich. Denn wie Joachim Steinhöfel deutlich macht, liegt der verfassungsrechtlich entscheidende Punkt vor diesem „Ja!“.
Daniel Günther hat – unstreitig in seiner Rolle als Ministerpräsident – Medien wie Nius:
- namentlich genannt,
- als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ bezeichnet,
- und öffentlich diskreditiert.
Dafür braucht es kein zustimmendes „Ja!“. Das reicht für sich genommen.
Warum das verfassungswidrig ist – Punkt
Ein Ministerpräsident ist kein Aktivist, kein Kommentator und kein X-User unter vielen. Er ist Teil der staatlichen Gewalt.
Und der Staat darf Medien nicht:
- verächtlich machen,
- als demokratische Feinde markieren,
- oder öffentlich stigmatisieren.
Punkt.
Ganz egal, ob es später um Regulierung, Jugendschutz oder etwas anderes geht. Die Grenze ist bereits überschritten, wenn staatliche Autorität genutzt wird, um missliebige Medien öffentlich zu delegitimieren.
Fazit
Der Streit zwischen Diringer und Polenz ist ein Sinnbild für unsere Zeit: Das klar Gesagte wird im Nachhinein umgedeutet, und wer sich an den ursprünglichen Wortlaut hält, soll plötzlich das Problem sein.
Doch am Ende gilt: Selbst wenn man das „Ja!“ aus der Debatte streicht, bleibt der Befund bestehen.
Ein Ministerpräsident darf so über Medien nicht sprechen. Nicht relativ. Nicht später. Und nicht „eigentlich anders gemeint“.
Und genau darum geht es hier wirklich.
