Die stille Relativierung des Rechts: Wie der Staat die Vielehe nicht legalisiert – aber entkernt
Deutschland verbietet die Vielehe.
Nicht aus kultureller Willkür, sondern aus guten Gründen: Gleichberechtigung, Rechtssicherheit, Schutz der Ehe als Rechtsinstitut, Schutz der betroffenen Frauen und Kinder – und nicht zuletzt die klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass ein Rechtsstatus nicht beliebig vervielfacht werden kann.
Umso erstaunlicher ist, was sich seit Jahren – und inzwischen offen – vollzieht:
Die Vielehe wird zwar nicht rechtlich anerkannt, aber faktisch akzeptiert, sobald sie bereits vor der Einreise nach Deutschland „gelebt“ wurde.
Allein dieser Befund ist ein Skandal.
Denn er offenbart ein Prinzip, das weit über den konkreten Fall hinausreicht:
Der Staat ersetzt das Recht durch Verwaltungspraxis – und nennt das Humanität.
I. Verboten – aber geduldet: Die neue Logik des Familiennachzugs
Rein formal bleibt alles beim Alten:
§ 1306 BGB verbietet die Doppelehe, Mehrfachehen werden nicht anerkannt, eine zweite Ehe entfaltet keine zivilrechtlichen Wirkungen.
Doch dann greift der Familiennachzug.
Unter dem Etikett von „Härtefällen“ und „Kernfamilie“ werden Konstellationen ermöglicht, die der Gesetzgeber ausdrücklich ausschließen wollte. Zweitfrauen werden eingeflogen, Kinder der Nebenfrauen nachgezogen, Wohnungen getrennt oder gemeinsam organisiert – alles genehmigt, alles bekannt, alles administrativ abgesegnet.
Die Botschaft ist klar:
Was wir rechtlich nicht erlauben, ermöglichen wir faktisch.
Das ist keine Ausnahme. Das ist ein System.
II. Der eigentliche Tabubruch: Gleichheit vor dem Gesetz
Der eigentliche Skandal liegt nicht nur in der Vielehe.
Er liegt in der Ungleichbehandlung von Rechtsunterworfenen.
Ein deutscher Staatsbürger kann keine Zweitehe eingehen.
Ein hier lebender Migrant kann sie nicht begründen – aber behalten, absichern, nachziehen.
Damit entsteht eine stille Zweiteilung des Rechts:
- Normatives Recht für die einen
- Situatives Recht für die anderen
Das ist kein Randproblem, sondern ein direkter Konflikt mit dem Gleichheitsgedanken aus Art. 3 GG.
Der Staat erklärt implizit:
Das Gesetz gilt – aber nicht überall gleich.
III. Die Entkernung der Kernfamilie
Besonders brisant ist die Umdeutung des Begriffs „Kernfamilie“.
Traditionell meint er: Ehepartner + gemeinsame Kinder.
Nun wird er verwaltungspraktisch ausgeweitet, ohne parlamentarische Debatte, ohne Gesetzesänderung, ohne gesellschaftlichen Konsens.
Nicht das Parlament definiert neu, was Familie ist –
sondern die Exekutive, Fall für Fall, Flug für Flug.
Das ist keine progressive Politik.
Das ist Rechtsverschiebung ohne Mandat.
IV. Das Schweigen als Methode
Auf parlamentarische Nachfragen reagiert die Bundesregierung ausweichend.
Keine Statistik. Keine systematische Erfassung. Keine Transparenz.
„Statistische Angaben liegen nicht vor.“
Das ist kein Zufall, sondern Methode.
Was man nicht zählt, muss man nicht verantworten.
Was man nicht benennt, kann man nicht kritisieren.
So entsteht eine Politik der vernebelten Wirklichkeit.
V. Der gefährlichste Clou: Wenn Recht seine Schutzfunktion verliert
Viele verteidigen diese Praxis mit dem Hinweis auf Humanität.
Doch Humanität ohne Recht ist kein Fortschritt – sie ist Willkür.
Denn wenn das Recht nicht mehr klar zieht, wer in welchem Status lebt,
wenn Familienrecht, Aufenthaltsrecht und Sozialrecht auseinanderdriften,
dann entsteht Unsicherheit – nicht nur rechtlich, sondern gesellschaftlich.
Recht ist nicht nur Ordnung.
Recht ist Schutz – gerade für Schwächere.
Eine Praxis, die Parallelstrukturen duldet, ohne sie rechtlich zu fassen,
produziert Konflikte, die am Ende nicht die Politik, sondern die Gesellschaft austrägt.
VI. Fazit: Nicht die Vielehe ist das größte Problem – sondern der Staat
Der Kern des Problems ist nicht kulturell.
Er ist verfassungsrechtlich.
Ein Staat, der Verbote aufrechterhält, aber ihre Umgehung organisiert,
verliert seine normative Autorität.
Ein Staat, der Gleichheit predigt, aber Unterschiede verwaltet,
zersetzt das Vertrauen in das Recht.
Und ein Staat, der Realität nicht mehr messen will,
hat aufgehört, sie zu kontrollieren.
Das ist keine Integrationspolitik.
Das ist Rechtsentkernung mit Ansage.
