Gefährlicher Anschlag oder unterschiedliche Maßstäbe? Vertrauen entsteht durch gleiche Prüfung
Ein beschädigter Reifen bei einem AfD-Politiker sorgt für Empörung. Von einem „lebensgefährlichen Anschlag“ ist die Rede. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sieht offenbar keinen Anlass für weitergehende Ermittlungen.
Was bleibt, ist mehr als nur ein beschädigter Reifen. Es bleibt eine Vertrauensfrage.
Was ist passiert?
Gezeigt wird ein Reifen mit deutlicher Beschädigung. Ein staatsanwaltschaftliches Schreiben legt nahe, dass nach Prüfung kein hinreichender Anfangsverdacht gesehen wurde, der weitere kriminaltechnische Maßnahmen erforderlich macht.
Juristisch ist das kein Skandal. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet, nur bei Vorliegen eines Anfangsverdachts zu ermitteln.
Ohne konkrete Anhaltspunkte besteht keine Pflicht zur Einleitung umfassender Untersuchungen.
Der entscheidende Punkt: Keine weitere Prüfung
Brisant wird der Fall nicht allein durch die Beschädigung selbst, sondern durch die Entscheidung, keine weitergehende kriminaltechnische Untersuchung – etwa eine KTU-Prüfung – zu veranlassen.
Juristisch ist das zulässig, solange kein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.
Politisch und gesellschaftlich stellt sich jedoch eine andere Frage:
Wie sensibel gehen wir mit potenziellen Gefahren für politische Mandatsträger um – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit?
Der Vorwurf lautet nicht, dass das Gesetz gebrochen wurde. Der Vorwurf lautet, dass die Schwelle zur vertieften Prüfung möglicherweise unterschiedlich wahrgenommen wird.
Vergleichsfälle: Wie wurde anderswo berichtet?
Ein Blick in die jüngere Medienberichterstattung zeigt, dass beschädigte Reifen bei Politikern anderer Parteien teils deutlich anders eingeordnet wurden.
So berichtete BILD im Sommer 2023 über einen FDP-Bundestagsabgeordneten, dessen Fahrzeuge mehrfach beschädigt wurden, unter der Überschrift:
„Reifen-Attentat auf FDP-Abgeordneten“
Auch ein regionaler Bericht über einen CDU-Kommunalpolitiker trug die Schlagzeile:
„Reifen zerstochen: Anschlag auf CDU-Politiker?“
In beiden Fällen wurde bereits in der frühen Berichterstattung eine politische Dimension nahegelegt – noch bevor Ermittlungen abgeschlossen waren.
Im aktuellen Fall hingegen wird Zurückhaltung betont und die staatsanwaltschaftliche Entscheidung als ausreichend dargestellt.
Rechtsstaatlichkeit und Wahrnehmung
Beides kann für sich genommen vertretbar sein. Die entscheidende Frage lautet jedoch:
Werden vergleichbare Sachverhalte mit vergleichbarer Sensibilität eingeordnet?
Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht gleiche Empörung in sozialen Medien. Aber sie bedeutet gleiche Sorgfalt in der Prüfung.
Der Rechtsstaat lebt nicht nur von Normen, sondern vom Vertrauen, dass diese Normen für alle gleichermaßen angewendet werden.
Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass politische Zugehörigkeit die Sensibilität staatlicher oder medialer Reaktionen beeinflusst, entsteht ein Vertrauensproblem – selbst dann, wenn formal korrekt gehandelt wurde.
Fazit
Ein beschädigter Reifen ist ernst zu nehmen. Eine Anzeige darf gestellt werden. Eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung darf kritisiert werden.
Doch bevor von „Anschlag“ oder historischen Vergleichen gesprochen wird, sollte klar sein, was bewiesen ist – und was nicht.
Vertrauen entsteht nicht durch Lautstärke. Sondern durch nachvollziehbare, konsistente Maßstäbe.


