HateAid und der ausgelagerte Staat - Warum das Bundesverdienstkreuz kein Ehrenzeichen, sondern ein Loyalitätsabzeichen ist

in #deutsch13 hours ago

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HateAid wird häufig als Erfolgsgeschichte der Zivilgesellschaft dargestellt: als NGO, die Betroffenen digitaler Gewalt hilft, Prozesse finanziert, Hass bekämpft und die Demokratie schützt. Und ja – es wäre unseriös zu leugnen, dass HateAid in Einzelfällen reale Opfer unterstützt hat, in denen Gerichte später tatsächliche Straftaten wie Bedrohungen, Beleidigungen oder gezielte Einschüchterung festgestellt haben.

Doch genau hier beginnt das eigentliche Problem.


1. Ein legitimes Anliegen rechtfertigt kein fehlerhaftes System

Niemand bestreitet, dass Hasskriminalität existiert. Niemand bestreitet, dass Bedrohungen – auch im Netz – verfolgt werden müssen. Die entscheidende Frage ist jedoch eine andere:

Wer definiert, was als „Hass“ gilt, und über welche Mechanismen?

HateAid agiert nicht nur als Unterstützer von Betroffenen, sondern als politischer Akteur im vorjuristischen Raum:

  • durch strategische Auswahl von Fällen,
  • durch narrative Rahmung in der Öffentlichkeit,
  • durch privilegierte Meldewege als „Trusted Flagger“ im Umfeld des Digital Services Act.

Das ist keine neutrale Hilfeleistung mehr. Es ist Macht, die vor der eigentlichen Rechtsdurchsetzung wirkt.


2. Vorfeldzensur ist kein Schlagwort, sondern eine Strukturfrage

HateAid betont regelmäßig, die Meinungsfreiheit schützen zu wollen. Gleichzeitig entsteht ein System, in dem:

  • Inhalte nicht mehr primär durch Gerichte,
  • sondern durch NGO-getriebene Eskalationsketten

bewertet und sanktioniert werden.

Selbst wenn am Ende ein Gericht entscheidet, ist der Schaden häufig bereits eingetreten:

  • Konten sind gesperrt,
  • Reichweiten zerstört,
  • berufliche und soziale Existenzen beschädigt.

Das ist keine klassische Zensur, aber eine faktische Einschränkung öffentlicher Debatte, ausgelagert an Akteure mit klarer politischer Haltung.


3. Staatliche Förderung ist kein Nebenaspekt

Verteidiger von HateAid argumentieren häufig, staatliche Förderung sei üblich, viele NGOs erhielten öffentliche Gelder. Das ist richtig – greift hier jedoch zu kurz.

HateAid ist keine neutrale Sozialorganisation, sondern greift unmittelbar in politische Meinungsräume ein. Wenn der Staat:

  • eine NGO finanziert,
  • die festlegt, welche Äußerungen als problematisch gelten,
  • und diese Bewertung in Durchsetzungsmechanismen einspeist,

dann handelt es sich nicht mehr um harmlose Förderung, sondern um die Delegation von Deutungshoheit.


4. Das Bundesverdienstkreuz: kein Argument, sondern ein Beweisstück

Häufig wird das Bundesverdienstkreuz als Beleg für die Legitimität von HateAid angeführt.

Man kann es auch anders lesen.

In politisierten Zeiten sind staatliche Auszeichnungen selten Ausdruck neutraler Exzellenz. Sie fungieren als:

  • Belohnung für Systemkonformität,
  • Signal an gleichgerichtete Akteure,
  • Instrument der moralischen Aufwertung.

Das Bundesverdienstkreuz sagt hier weniger über HateAid aus als über den Staat selbst: Er ehrt, was seine eigene Linie stützt.

Es ist kein Zeichen von Unabhängigkeit, sondern ein Indikator politischer Nähe.


5. Selektive Anwendung und politische Asymmetrie

Besonders problematisch ist die erkennbare Schieflage:

  • Bestimmte Formen von Hass werden konsequent verfolgt,
  • andere – abhängig von der politischen Richtung – kaum thematisiert.

So entsteht der Eindruck, dass nicht primär Rechtsverstöße, sondern politische Abweichung im Fokus steht.

Wer diese Asymmetrie kritisiert, wird selten argumentativ widerlegt – sondern moralisch delegitimiert.


6. Die Verteidigung der Bundesregierung – und warum sie nichts beweist

Befürworter verweisen regelmäßig auf die klare Unterstützung der Bundesregierung. US-Sanktionen gegen Akteure aus dem Umfeld von HateAid wurden als „inakzeptabel“ zurückgewiesen, die Organisation selbst als unverzichtbar für den Schutz der Demokratie dargestellt. Zudem wird betont, Hasskriminalität sei ein wachsendes Problem, das politisches Engagement untergrabe.

Diese Argumente verdienen Erwähnung – vor allem aber Einordnung.

Dass die Bundesregierung HateAid verteidigt, ist kein Beweis für Neutralität oder demokratische Qualität, sondern politisch folgerichtig.

Der Staat hat:

  • HateAid über Jahre mit Millionenbeträgen gefördert,
  • die Organisation in regulatorische Strukturen eingebunden,
  • sie als strategischen Vorfeldakteur akzeptiert.

Kein politisches System erklärt freiwillig ein eigenes, gut subventioniertes Instrument für problematisch – erst recht nicht öffentlich. Eine Distanzierung würde bedeuten, eigenes Versagen einzugestehen.

Die Verteidigung durch die Bundesregierung ist daher kein unabhängiges Urteil, sondern institutioneller Selbstschutz.


7. Hasskriminalität ist real – aber nicht die ganze Wahrheit

Es ist unbestritten, dass Hasskriminalität existiert und reale Auswirkungen haben kann. Studien zeigen, dass Drohungen und koordinierte Online-Angriffe Menschen einschüchtern und politisches Engagement erschweren.

Doch daraus folgt nicht automatisch, dass:

  • politisch ausgerichtete NGOs als Vorfeldinstanzen legitim sind,
  • staatlich geförderte Akteure Deutungshoheit über Meinungsgrenzen erhalten,
  • rechtsstaatliche Verfahren durch moralische Kategorisierung ersetzt werden dürfen.

Ein reales Problem rechtfertigt nicht jedes Mittel.


8. Sanktionen, Symbole und Loyalität

US-Sanktionen und Visabeschränkungen gegen Akteure dieses Umfelds werden in Deutschland häufig als Angriff auf die Zivilgesellschaft dargestellt. Die Empörung ist erwartbar.

Denn Sanktionen treffen nicht nur Personen, sondern Narrative – und Narrative sind politisches Kapital.

In diesem Kontext entfaltet auch das Bundesverdienstkreuz seine volle Bedeutung: nicht als neutrale Auszeichnung, sondern als Loyalitätsabzeichen innerhalb eines politischen Ökosystems.

Das ist keine Verschwörung, sondern eine bekannte Logik politischer Systeme.


Fazit: Das Problem ist nicht Hass – sondern Macht ohne Kontrolle

HateAid ist weder Dämon noch unpolitische Wohltätigkeitsorganisation. Es ist Teil eines Systems, in dem:

  • politische Konflikte moralisiert,
  • Rechtsdurchsetzung ausgelagert,
  • staatliche Verantwortung verschleiert wird.

Wer Demokratie ernst nimmt, muss hier kritisch sein – nicht, weil er Hass verteidigt, sondern weil er den Rechtsstaat verteidigt.

Nicht jede staatlich ausgezeichnete Initiative stärkt die Demokratie. Manche dienen vor allem der Bequemlichkeit der Macht.

Wenn Regierung, geförderte NGOs und große Teile der Medien in seltener Einigkeit auftreten, ist Skepsis kein Extremismus, sondern demokratische Pflicht.

Sort:  

wunderbar, dass lässt sich auf quasi alle Bereiche des menschlichen Zusammnlebens anwenden nicht nur auf diese NGO, wobei naturgmäß bei irgendwie gesponserten Wächtern natürlich die höchste Stufe der Alarmaktivierung gilt, denn wie heißt es doch so schön:

"wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

ich denke am deutlichsten wird das gerade bei meinem besten Freund dem Häuptling aus den USA, der maßt sich ja auch an, über alles und jeden richten und urteilen zu dürfen egal ob er etwas falsch gemacht hat oder nicht, s genügt schon anderer Meinung zu sein, um mit einm Fadenkreuz auf der Stirn durch die Gegend zu laufen, odr abr Gefahr zu laufen das die wildn Horden der US-Befreiungsarmee sein Land mit allem was ihnen zur Verfügung steht bedrohn und angreifen.

Sowas geht einfach gar nicht, nicht von der Logik her, nicht vom juristischn Standpunkt her, und schon gar nicht nach irgendwelchen internationalen Normen...

Ich kannte die Seite nicht, hab darin eben mal etwas reingeschaut.. Zuletzt gab es gegen die Geschäftsführung und andere Mitglieder Einreiseverbote in die USA weil die Organisation dort als radikal gilt. Da stellt sich mir die Frage ab wann etwas als radikal angesehen werden kann. Vielleicht gab es einen Vorfall? "Wer oder was definiert Hass" ist ein Thema in deinem Post. Ich finde, dass Begriffe die etwas mit Gefühlen zu tun haben je nach Kultur "dehnbar" sind, dehnbar ab wann der Begriff zählt bis dahin wo Gesetze regeln müssen. Man kann solche Begriffe nicht fest zuordnen finde ich. Moralisch tritt ein Begriff wie "Hass" dann ein ab wann sich jemand schlecht oder ungerecht behandelt fühlt oder es in diese Richtung geht. Eifersucht folgt dem selben Verlauf, auch z. B. Verleumdung..Die Frage "ab wann" kann man nie festsetzen. Was ich aber auf der Seite HateAid gelesen habe war mir symphatisch..
LG

Ja, es gibt auch solche Fälle – Ihre Erfahrung mit HateAid ist ein trauriges, aber leider typisches Beispiel für die politische Selektion, die ich in meinem Artikel kritisiere. Deshalb habe ich Sie bereits für mein neues Format „Vieth fragt“ angefragt – lockere Gespräche statt klassischer Interviews, um genau solche Geschichten ehrlich zu erzählen.

Ihr post auf x:

"Marie-Thérèse Kaiser
@hallofraukaiser
·
15 Std.
Zum Thema #HateAid kann ich auch noch etwas beisteuern:

Ich habe über lange Zeit Hassnachrichten erhalten – viele davon massiv entwürdigend.
Ich habe Anzeigen erstattet – alle Verfahren wurden eingestellt.

Bei einer Veranstaltung des Deutschen Juristinnenbundes habe ich HateAid und Renate Künast davon berichtet. Ich habe dabei bewusst nicht erwähnt, dass ich AfD-Mitglied bin. Ich habe auch nicht im Detail ausgeführt, dass ich als „Na*i-Schlampe“ und Schlimmeres beschimpft werde.
Ich wollte wissen, ob Hilfe möglich ist – unabhängig von meiner politischen Haltung.

Ich gab ihnen ein seitenlanges Pamphlet mit ausgedruckten Belegen zur Hand.
Mir wurde Hilfe zugesagt – doch später verweigert. Nicht wegen mangelnder Beweise. Nicht, weil es nicht schlimm genug gewesen wäre. Sondern weil ich politisch nicht passe.

Beide Nachrichten sind vom 25.11.2019 – einmal an die offizielle Adresse von HateAid und einmal an das Bundestagsbüro von Renate Künast.
Beide Nachrichten blieben unbeantwortet."