ICE-Agent erschießt Frau in Minneapolis – warum der „Mörder“-Vorwurf rechtlich ins Leere läuft

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Der Tod einer Frau durch Schüsse eines ICE-Beamten in Minneapolis sorgt derzeit international für Empörung. In sozialen Netzwerken, deutschen Medien und insbesondere in der linken politischen Blase dominiert ein reflexhafter Vorwurf: „Mord“. Selbst einzelne deutsche Juristen äußern sich öffentlich – teils ohne erkennbare Kenntnis des einschlägigen US-Rechts.

Der Tod einer Frau bleibt eine Tragödie.
Die juristische Frage ist jedoch eine andere – ob der Staat hier rechtswidrig gehandelt hat.

Der entscheidende Sachverhalt – was die Videos tatsächlich zeigen

Die rechtliche Bewertung hängt an Sekundenbruchteilen – und genau diese werden in vielen Kommentaren falsch dargestellt oder ausgeblendet.

Die öffentlich zugänglichen Videoaufnahmen (Bodycam/Dashcam) zeigen:

  • Der ICE-Beamte steht direkt vor dem Fahrzeug.
  • Die Fahrerin gibt Gas, die Vorderräder sind klar auf den Beamten ausgerichtet.
  • Die Reifen drehen durch – ein objektives Zeichen aktiver Beschleunigung.
  • Erst im allerletzten Moment, zeitlich nahezu gleichzeitig mit der Schussabgabe, lenkt die Fahrerin minimal vom Beamten weg.

Entscheidend ist: Die Bedrohung entsteht nicht erst beim tatsächlichen Aufprall, sondern mit dem gezielten Beschleunigen eines Fahrzeugs auf eine Person.

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Hinweis: Das entsprechende Video- und Bodycam-Material ist öffentlich abrufbar und wurde von mehreren US-Medien vollständig dokumentiert.

Autos als „deadly weapon“ – gefestigte US-Rechtsprechung

Im US-Recht gelten Fahrzeuge situationsabhängig als deadly weapon, wenn sie objektiv geeignet sind, tödliche Gewalt auszuüben. Dies ist seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung.

Maßgeblich sind unter anderem:

Insbesondere Graham v. Connor etabliert den zentralen Maßstab der „objective reasonableness“:

Entscheidend ist, ob ein vernünftiger Beamter in diesem Moment von einer tödlichen Gefahr ausgehen durfte – nicht, wie sich die Situation im Rückblick darstellt.

Ein Fahrzeug,

  • das auf einen Beamten ausgerichtet ist,
  • beschleunigt,
  • mit durchdrehenden Reifen,

erfüllt diesen Maßstab regelmäßig.

„Der Beamte stellt sich selbst vor das Auto“ – juristisch unbeachtlich

Häufig wird argumentiert:

„Der Polizist stellt sich absichtlich vor das Auto – dann kann er sich nicht auf Notwehr berufen.“

Das ist kein geltendes US-Recht.

  • Beamte haben keine Pflicht zur Flucht, um ihr Notwehrrecht zu bewahren.
  • Es besteht keine Obliegenheit zur Selbstgefährdung.
  • Maßgeblich ist allein die akute Gefahrenlage, nicht die taktische Vorgeschichte.

Andernfalls gäbe es faktisch keine rechtmäßige Gewaltanwendung gegen Fahrzeuge mehr, da immer ein hypothetisches Ausweichen konstruiert werden könnte.

Die „letzte Sekunde“ – was sie rechtlich bedeutet (und was nicht)

Richtig ist: US-Gerichte erkennen Konstellationen an, in denen eine deutliche, rechtzeitige und stabile Kurskorrektur die Notwehrlage entfallen lassen kann – etwa, wenn der Beamte objektiv noch ausweichen konnte.

Ein zentraler Referenzfall ist:

Im vorliegenden Fall liegt jedoch eine andere Konstellation vor:

  • Die Kurskorrektur erfolgt minimal und verspätet.
  • Sie fällt zeitlich in die bereits realisierte Bedrohungslage.
  • Der Schuss erfolgt ex ante gerechtfertigt, nicht ex post widerlegt.

Eine minimale, verspätete Kurskorrektur heilt eine bereits realisierte Bedrohung in der Regel nicht – das entspricht der ständigen US-Rechtsprechung (vgl. Scott v. Harris, 2007).

JD Vance und der Immunitäts-Begriff – ein wichtiger Unterschied

Zusätzliche Verwirrung entstand durch eine Pressekonferenz von JD Vance, der von „absolute immunity“ sprach. Juristisch korrekt wäre „qualified immunity“ gewesen.

Dieser Unterschied ist für deutsche Leser zentral.

Qualified immunity bedeutet:

  • Schutz vor persönlicher Haftung nur, wenn kein klar etabliertes Recht verletzt wurde.
  • Gerichte prüfen weiterhin Sachverhalt, Bedrohungslage und Angemessenheit.

Es handelt sich nicht um:

  • eine Begnadigung,
  • eine Absolution,
  • oder einen Freifahrtschein.

Absolute immunity gilt nur für eng begrenzte Tätigkeiten (z. B. Richter bei richterlichen Entscheidungen) – nicht für Polizeieinsätze.

Vances Wortwahl war unpräzise, ändert aber nichts an der geltenden Rechtslage.

Wenn juristische Autorität versagt – der Fall Markus Haintz

Besonders problematisch wird die öffentliche Debatte dort, wo sich juristische Autorität mit offenkundiger Rechtsunkenntnis verbindet. Ein prominentes Beispiel ist der Strafverteidiger Markus Haintz, der den ICE-Beamten öffentlich als „Mörder“ bezeichnete – ungeachtet der eindeutigen US-rechtlichen Maßstäbe zur Gewaltanwendung.

Von einem renommierten Strafverteidiger darf man erwarten, dass er bei der Bewertung eines tödlichen Schusswaffeneinsatzes zumindest die grundlegenden dogmatischen Unterschiede zwischen deutschem und US-amerikanischem Recht berücksichtigt. Genau das ist hier nicht geschehen.

Stattdessen relativierte Haintz den Schusswaffengebrauch mit Aussagen wie:

„Das passiert, wenn man vor ein Auto läuft und nicht rechtzeitig zur Seite springt.
Schüsse führen nicht dazu, dass man nicht überfahren wird. Sie führen dazu, dass der Fahrer möglicherweise tot ist und der Polizist schwerer verletzt wird, weil er sich aufs Schießen konzentriert und nicht aufs Überleben.“

Diese Argumentation verfehlt die Rechtslage vollständig. Das US-Recht verlangt keine Ausweichbewegung, keine Flucht und keine Selbstgefährdung durch Beamte. Der Maßstab ist allein, ob eine objektiv vernünftige Einschätzung einer akuten tödlichen Bedrohung vorlag.

Noch problematischer ist, dass Haintz berechtigte juristische Kritik nicht sachlich aufgreift, sondern rhetorisch umdeutet, indem er ein deutsches Demonstrationsszenario konstruiert. Dieser Vergleich ist argumentativ unzulässig, da er unterschiedliche Rechtsordnungen und grundlegend verschiedene Notwehrdogmatiken miteinander vermischt.

Während das US-Recht Gefahrenlagen strikt ex ante anhand der „objective reasonableness“ bewertet, orientiert sich das deutsche Notwehrrecht an einer stärker ex post geprägten Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der von Haintz gezogene Vergleich ist daher nicht geeignet, die rechtliche Bewertung des US-Falls zu widerlegen, sondern dient ausschließlich einer moralischen Zuspitzung.

Damit wird keine juristische Argumentation geliefert, sondern ein emotional aufgeladenes Szenario konstruiert, das von der eigentlichen Rechtsfrage ablenkt.

Gerade für Juristen gilt: Wer sich öffentlich zu hochsensiblen Rechtsfragen äußert, trägt Verantwortung für methodische Sorgfalt. Eine kurze Auseinandersetzung mit der einschlägigen US-Rechtsprechung hätte diese öffentliche Blamage vermieden – und die eigene Glaubwürdigkeit bewahrt.

Warum die deutsche Debatte scheitert

Die Debatte scheitert weniger an Moral als an einem Rechtskategorienfehler:

  • Deutsches Recht denkt stark ex post.
  • US-Recht bewertet Gefahren ex ante.
  • Begriffe wie „Immunität“ werden im Deutschen moralisch fehlinterpretiert.

Wer diese Unterschiede ignoriert, produziert Empörung – aber keine Analyse.

Fazit

  • Die Videos zeigen eine konkrete, akute Bedrohung durch ein als Waffe eingesetztes Fahrzeug.
  • Der Schuss ist nach US-Recht sehr wahrscheinlich gerechtfertigt.
  • Der „Mörder“-Vorwurf ist juristisch nicht haltbar.
  • Die Debatte offenbart vor allem ein Defizit an Rechtsverständnis, nicht an Mitgefühl.

Rechtsstaatlichkeit bemisst sich nicht an Emotionen – sondern an Recht.