Informationsverbot statt Jugendschutz – Warum das Social-Media-Verbot für Minderjährige verfassungsfeindlich ist
Die Debatte klingt harmlos. Fast fürsorglich.
Social Media erst ab 16, sagen Politiker, Expertenräte und NGOs.
Zum Schutz der Kinder. Gegen Hass. Gegen Desinformation. Gegen Radikalisierung.
Doch wer diese Forderung zu Ende denkt, merkt schnell:
Hier geht es nicht um Schutz – sondern um Kontrolle von Information.
Mündig genug zum Wählen – aber nicht zum Lesen?
Mit 16 darf man in Deutschland wählen.
Man darf politische Verantwortung übernehmen, über Parteien, Programme und Richtungsentscheidungen abstimmen.
Man darf – je nach Rechtslage – tiefgreifende Entscheidungen über die eigene Identität treffen.
Aber:
Sich frei über Politik, Ideologien oder gesellschaftliche Konflikte zu informieren, soll vorher unzulässig sein – zumindest dann, wenn diese Information über Social Media erfolgt.
Das ist kein Schutzkonzept.
Das ist ein logischer Bruch.
Denn politische Mündigkeit ohne freien Informationszugang ist keine Mündigkeit, sondern vorgefertigte Zustimmung.
Vom Jugendschutz zur Weltbildsteuerung
Früher bedeutete Jugendschutz:
- altersgerechte Filter,
- Moderation problematischer Inhalte,
- Medienkompetenz statt Verbote,
- Verantwortung bei Eltern und Schule.
Heute bedeutet Jugendschutz:
- pauschale Ausschlüsse,
- Vorab-Filterung ganzer Diskursräume,
- Meldestrukturen über NGOs,
- „Trusted Flagger“, die entscheiden, was sichtbar bleibt.
Der Paradigmenwechsel ist offensichtlich:
Nicht mehr der Inhalt wird reguliert – sondern der Zugang zur Debatte selbst.
Und das ist gefährlich.
Die unbequeme Wahrheit: Der Staat hat die Deutungshoheit verloren
Spätestens seit soziale Netzwerke wieder offenere Diskurse zulassen, ist sichtbar geworden, was zuvor verdeckt war:
Alternative Sichtweisen existieren.
Gegenargumente sind anschlussfähig.
Narrative lassen sich vergleichen.
Die staatliche Reaktion darauf ist bezeichnend:
Nicht mehr überzeugen, sondern verdrängen.
Nicht mehr argumentieren, sondern melden.
Nicht mehr rechtsstaatlich streiten, sondern abschrecken.
Hausdurchsuchungen zur Identitätsfeststellung, Strafanzeigen wegen Meinungsäußerungen, Ermittlungen mit abschreckender Signalwirkung – all das trifft nicht Extremisten, sondern normale Bürger, die vom erlaubten Meinungskorridor abweichen.
Kinder im ideologischen Vakuum
Besonders perfide ist die Wirkung auf Jugendliche.
In der Schule wird politische Haltung längst vermittelt – oft einseitig, moralisch aufgeladen, kaum widersprochen.
Außerhalb der Schule aber sollen Jugendliche keine Gegenpositionen mehr finden dürfen, weil der wichtigste öffentliche Diskursraum für sie gesperrt wird.
Das Ergebnis:
- keine offene Meinungsbildung,
- kein Vergleich konkurrierender Argumente,
- keine echte politische Reife.
Was entsteht, ist kein geschütztes Kind – sondern ein ideologisch abgeschirmter Jugendlicher.
Der Realitätsbruch der Verbotslogik
Die Forderung ignoriert zudem das Offensichtliche:
Kinder leben nicht isoliert.
Was passiert, wenn Eltern am Rechner Nachrichten lesen und das Kind daneben sitzt?
Was ist mit Gesprächen, Videos, Kommentaren, Schlagzeilen?
Ist Information dann erlaubt – oder plötzlich ordnungswidrig?
Ein Verbot, das nur auf dem Papier funktioniert, ist kein Schutzinstrument, sondern Symbolpolitik.
Grundgesetzlich nicht haltbar
Das Grundgesetz garantiert die freie und ungehinderte Information – ohne Altersvorbehalt im Sinne ideologischer Selektion.
Kinder sind Grundrechtsträger.
Eltern haben das Erziehungsrecht.
Der Staat hat keinen Auftrag zur Weltbildlenkung.
Ein pauschales Social-Media-Verbot:
- ist nicht geeignet,
- nicht erforderlich,
- und nicht verhältnismäßig.
Es bekämpft keinen Hass – es verhindert Abweichung.
Die eigentliche Angst
Die politische Panik rührt nicht von Kindern.
Sie rührt von Vergleichbarkeit.
Denn wer vergleichen kann, glaubt nicht mehr blind.
Wer nicht blind glaubt, stellt Fragen.
Und wer Fragen stellt, entzieht sich der bequemen Steuerung.
Fazit
Ein Staat, der Jugendlichen politische Verantwortung zutraut, ihnen aber den Zugang zur politischen Wirklichkeit verweigert, handelt widersprüchlich.
Ein Staat, der Information beschränkt, weil er dem Ergebnis nicht traut, hat sein eigenes Vertrauen verspielt.
Und genau deshalb wirkt diese Debatte auf viele längst nicht mehr wie Jugendschutz, sondern wie ein Symptom politischer Selbstentlarvung:
„Der Bürger spürt es, aber die altgedienten Parteien sind zu dem verkommen, was sie vorgeben uns vor schützen zu wollen.“
Jugendschutz darf kein Vorwand für Informationskontrolle sein.
Denn wer die nächste Generation vor Meinungen schützt, schützt nicht die Demokratie –
sondern nur das eigene Narrativ.
