Keine Auskunft zur Router-Beschlagnahme – Was will die Staatsanwaltschaft Münster verbergen?
Transparenz ist kein Gnadenakt, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit. In Münster wird es jedoch plötzlich still.

Ich habe der Staatsanwaltschaft Münster eine einfache, sachliche Anfrage gestellt:
- Wie häufig werden in Ermittlungsverfahren Internetrouter beschlagnahmt?
- Nach welchen Kriterien wird die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs geprüft?
Die Frage betrifft Grundrechte von erheblicher Tragweite: Der Router ist die technische Schnittstelle zwischen Privatleben und öffentlichem Raum – Zugang zu Mails, Messengern, Gesundheitsdaten und beruflicher Kommunikation.
Die Antwort der Behörde fiel aus wie ein Abwehrreflex: Verweis auf das IFG NRW und die Behauptung, im Bereich der Rechtspflege bestehe kein Auskunftsanspruch. Kurz: keine Auskunft, weil „Ermittlungen eben Ermittlungen sind“.
Nur: Meine Anfrage bezog sich nicht auf ein einzelnes Verfahren, sondern auf die Praxis als solche (Statistiken, Leitlinien, Prüfkriterien). Darauf nicht zu antworten ist keine juristische Notwendigkeit, sondern Intransparenz. Es entsteht der Eindruck, man wolle vermeiden, dass eine solche Praxis öffentlich nachvollzogen wird – vielleicht, weil sie rechtlich auf dünnem Eis steht.
Anders als klassische Datenträger sind Router als Hardware-Schaltstelle besonders grundrechtssensibel. Ihre Beschlagnahme berührt Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Wer das zur Routine macht, greift tief in Grundrechte ein – und sollte das begründbar, verhältnismäßig und transparent darlegen können.
Offenbar entscheidet nicht der Inhalt der Frage, sondern wer sie stellt. Ich habe keinen Presseausweis – schlicht, weil ich als unabhängiger Autor keinem Verband angehöre. Seit wann hängt Transparenz vom Mitgliedsbeitrag in einem Journalistenclub ab? Informationsfreiheit ist Bürgerrecht, kein Privileg.
Wir lassen nicht locker
Ich werde den Vorgang dokumentieren und öffentlich machen. Zugleich lade ich die Bürgerinnen und Bürger in Münster ein, dieselbe Frage selbst an die Staatsanwaltschaft zu richten:
„Wie oft werden in Münster Internetrouter beschlagnahmt – und nach welchen Kriterien?“
Wenn genügend Menschen fragen, wird klar: Schweigen ist kein Rechtsstandpunkt.
Rechtsstaat heißt Rechenschaft. Und wer sie verweigert, wirft unweigerlich die Frage auf: Was gibt es zu verbergen? Das ist fast ein Paradebeispiel für Verwaltung, die den Rechtsstaat „verteidigt“, indem sie das Vertrauen in ihn ruiniert.
Ich finde in Google nichts über einen aktuellen Fall aber mich wundert es sehr dass Router beschlagnahmt werden in Ermittlungsverfahren. Die Protokolle über besuchte IP-Adressen können auch vom Rechner abgefragt werden, bzw schon mit einem Smartphone, dazu gibt es Software die den Ermittlern beim auslesen besuchter Seiten und Zeitstempel helfen. Komisch
Ist bei einem in Münster lebenden Familienmitglied tatsächlich schon passiert. Daher habe ich das mal zum Anlass genommen, nachzufragen – denn technisch hat der Router damit schlicht nichts zu tun.
Die relevanten Daten liegen beim Provider, nicht auf dem Router selbst. Der Router ist reine Infrastruktur, ein Verteilerknoten – kein Speichermedium.
Eine einfache Abfrage beim Provider würde völlig ausreichen. Die Beschlagnahme der Hardware ist daher nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch technisch absurd.
Ich wollte trotzdem unvoreingenommen bleiben und habe die Staatsanwaltschaft einfach sachlich gefragt.
Das Ergebnis? – Keine Auskunft, weil ich keinen Presseausweis besitze. 🤷♂️
Aber immerhin: Mit dieser Pressekommunikationsstrategie haben sie den Artikel, über den sie jetzt selbst stolpern, überhaupt erst möglich gemacht. 😉
Foto: Google / Nutzer „aorta besler“ (2017)