Marlene Schönberger, Grok und die vielleicht absurdeste Selbstanzeige des Jahres
Es gibt politische Momente, die wirken wie aus einem kafkaesken Theaterstück. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger hat der Öffentlichkeit stolz präsentiert, dass sie Grok – die KI von Elon Musk – eine Frage gestellt hat. Grok antwortete daraufhin mit einer Aussage, die sie als Holocaustleugnung wertet. Und genau diese Antwort veröffentlichte Schönberger anschließend selbst im Netz, um Musk wegen Holocaustleugnung anzuzeigen.
Man muss das zweimal lesen, bevor man die Absurdität vollständig erfasst.
Der zentrale Punkt: Ohne Schönberger hätte niemand die angebliche „Leugnung“ je gesehen
Holocaustleugnung nach § 130 Abs. 3 StGB ist nur strafbar, wenn sie öffentlich oder in einer Versammlung verbreitet wird.
Eine KI wie Grok kann nicht strafbar sein. Punkt. Doch derjenige, der die von ihm als strafbar bezeichnete Aussage öffentlich zugänglich macht – der verbreitet sie. Und das war niemand anderes als Marlene Schönberger selbst.
Damit schafft sie die angebliche strafbare Handlung erst durch ihre eigene Veröffentlichung.
Die juristische Schärfe des Vorgangs lässt sich so zusammenfassen:
Ohne Schönberger keine Öffentlichkeit → ohne Öffentlichkeit kein Straftatbestand → ohne Straftatbestand keine Anzeige gegen Musk.
Diese Kausalität ist nicht „Interpretation“, nicht „politische Meinung“, sondern schlichte Rechtslage. DSA Art. 6 schützt Plattformbetreiber vor Haftung für fremde Inhalte. § 130 StGB erfasst ausschließlich menschliche Verbreitungshandlungen.
Alles andere ist Wunschdenken oder Inkompetenz.
Die selbst hergestellte Straftat
Die Frage, die sich nun stellt: Wie nennt man eine politische Aktion, bei der jemand eine KI-Antwort provoziert, diese Antwort selbst öffentlich macht, diese Veröffentlichung als Grundlage für eine Strafanzeige nutzt – und dann behauptet, ein anderer sei verantwortlich?
Man könnte es ein Eigentor nennen. Man könnte es auch eine unfreiwillige Selbstanzeige nennen. Tatsächlich ist es jedoch etwas viel Grundsätzlicheres:
Es ist ein politischer Realitätsverlust.
Dass eine Bundestagsabgeordnete nicht versteht, welchen Teil des strafbaren Vorgangs sie selbst übernommen hat, ist erschreckend genug. Doch dass sie glaubt, damit öffentlich punkten zu können, zeigt ein Maß an politischer Selbstüberschätzung, das man früher für undenkbar hielt.
Die eigentliche Ironie: Die Veröffentlichung ist das Problem
Vor dem Screenshot existierte keine Öffentlichkeit. Kein Straftatbestand. Kein „Holocaustleugnen“ im juristischen Sinne.
Erst Schönberger hat die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten – den Vorgang, den sie eigentlich Musk vorwirft. Sie allein hat die Aussage verbreitet. Nicht die KI. Nicht Musk. Kein Server. Kein Algorithmus.
Es gibt ohne Mensch keinen Strafrichter.
Der kafkaeske Höhepunkt: Sie wird trotzdem nicht belangt werden
Und genau hier wird das Ganze noch absurder:
Während jeder normale Bürger sich in einem Ermittlungsverfahren wegen § 130 wiedergefunden hätte, wird Schönberger trotz möglicher eigener Tatbestandserfüllung exakt gar nichts passieren.
Warum?
Art. 46 GG – Abgeordnetenimmunität.
Sie, die politische Moralhüterin, ist rechtlich vor den Konsequenzen ihres eigenen Handelns geschützt. Sie, die anderen „Extremismus“ vorwirft, genießt Sonderrechte, die sie unantastbar machen. Sie, die öffentlich mit Strafrecht argumentiert, muss es selbst nicht fürchten.
Sie, liebe Leserinnen und Leser, hätten keine Immunität. Sie hätten einen Strafbefehl riskieren können. Vielleicht eine Hausdurchsuchung. Vielleicht ein Verfahren.
Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt offenbar nur für jene, die keine politische Macht besitzen.
Warum KI nicht strafbar sein kann – und wer tatsächlich haftet
Bevor wir zum Fazit kommen, braucht es einen Punkt, der in der Debatte oft vergessen wird – und den Schönberger entweder nicht versteht oder bewusst ignoriert:
Künstliche Intelligenz kann nicht strafbar sein.
Keine KI der Welt hat ein eigenes Bewusstsein, eine Willensrichtung, ein Rechtsgut oder eine moralische Verantwortung. Sie ist ein statistisches Vorhersagemodell, das Muster aus Trainingsdaten reproduziert. Nicht mehr und nicht weniger.
Oder anders gesagt:
Shit in → Shit out.
Die Qualität der Antwort hängt von der Qualität des Prompts ab. Wer Müll fragt, bekommt Müll zurück. Und wer provokative Fragen stellt, erzeugt provokative Outputs.
Das ist kein Bug, sondern schlicht Informatik-basiert unvermeidbar.
Der rechtliche Teil: Strafrecht trifft nur Menschen
Rechtlich ist der Fall kristallklar: Nicht die KI ist verantwortlich, sondern der Mensch, der die Ausgabe verbreitet. Genau deshalb schreibt die Rechtspraxis seit Jahren:
„Der Verfasser einer KI-generierten Äußerung ist der Mensch, der den Prompt formuliert und die Ausgabe teilt.“
KI ist ein Werkzeug – wie ein Diktiergerät, nur mathematischer. Die Haftung liegt beim Nutzer.
Noch deutlicher:
- Grok ist nicht strafbar.
- Musk ist nicht strafbar, weil er nichts verbreitet hat.
- Schönberger selbst hat die beanstandete Aussage erst öffentlich gemacht.
Damit ist die Verbreitungshandlung eindeutig zugeordnet. Daran ändert auch politische Rhetorik nichts. Nach § 130 StGB haftet ausschließlich der Mensch, der eine solche Aussage öffentlich macht – nicht der Algorithmus, nicht der Server, nicht der Betreiber.
Und das ist exakt das, was in diesem Fall passiert ist.
Fazit: Ein politisches Lehrstück in Selbstentlarvung
Marlene Schönberger wollte Elon Musk juristisch und moralisch angreifen. Was sie stattdessen produziert hat, ist ein Paradebeispiel politischer Selbstfalle.
- Sie provoziert eine KI-Antwort.
- Sie veröffentlicht den Inhalt.
- Sie schafft damit erst die Öffentlichkeit.
- Sie erfüllt selbst den relevanten Tatbestand.
- Sie genießt Immunität – und zeigt dennoch jemand anderen an.
Selbst für deutsche Verhältnisse ist das ein neuer Grad an kafkaesker Absurdität. Und ein weiterer Beleg dafür, dass moralische Überheblichkeit oft nur die Tarnung für juristische Ahnungslosigkeit ist.
Der Fall ist nicht nur peinlich – er ist aufschlussreich. Er zeigt, wie tief die Selbstgewissheit politischer Akteure inzwischen sitzt und wie wenig juristisches Fundament nötig ist, um öffentlich mit Strafrecht zu hantieren.
Eine Frage bleibt am Ende offen: Wenn das die intellektuelle Qualität ist, mit der Gesetze gemacht und Bürger moralisch bewertet werden – wie viel kafkaesker soll es noch werden?