Moralische Setzung vs. presserechtliche Praxis - Was der Schlagabtausch zwischen Georg Restle und einem Medienanwalt wirklich verrät
Manchmal sagt ein kurzer Austausch auf X mehr über den Zustand des öffentlichen Diskurses aus als jede Podiumsdiskussion. Der Schlagabtausch zwischen Georg Restle, einem der bekanntesten Gesichter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und dem Medienanwalt Carsten Brennecke ist ein solcher Fall.
Denn hier prallen nicht einfach politische Meinungen aufeinander, sondern zwei grundlegend unterschiedliche Verständnisse von Journalismus: ein moralisch-normatives und ein beruflich-praktisches.
Die moralische Setzung
Restle eröffnet die Debatte mit einer klaren Grenzziehung: Das Medium Nius sei ein „Fake-Krawallmedium“ und dürfe nicht „in einem Atemzug mit Journalismus“ genannt werden. Anschließend solle „der Deckel drauf“ – es gebe Wichtigeres.

Das ist keine Analyse, sondern eine normative Setzung.
Kein Beleg, keine Kriterien, kein Maßstab – nur Abwertung.
Die professionelle Gegenrede
Brennecke antwortet nicht politisch, sondern aus seiner beruflichen Praxis. Seine Kanzlei ist auf Presserecht spezialisiert und prüft täglich Berichterstattung auf Rechtsverstöße. Seine zentrale Aussage lautet:
In der presserechtlichen Praxis treten handfeste falsche Tatsachenbehauptungen bei öffentlich-rechtlichen Medien und sogenannten Qualitätsmedien häufiger auf als bei Nius.
Er betont ausdrücklich, dass es sich dabei nicht um ein statistisches Ranking, sondern um einen Erfahrungswert aus konkreten Mandaten handelt.

Der Potsdam-Komplex
Als besonders prominentes Beispiel verweist Brennecke auf die Correctiv-gestützte Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen. In diesem Zusammenhang verbreiteten NDR, ZDF und SWR Tatsachenbehauptungen, die sich später als unzutreffend oder zumindest erheblich irreführend erwiesen.
Teile der Berichterstattung mussten korrigiert werden; weitere Punkte wurden Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Nach Einschätzung von Brennecke haben die beteiligten Sender bis heute keine vollständige Richtigstellung zu allen strittigen Punkten veröffentlicht. Unabhängig von der politischen Bewertung des Treffens bleibt festzuhalten: Die dokumentierten Fehler stammten nicht aus alternativen Medien, sondern aus dem Kern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Flucht ins Motiv
Restles Reaktion geht auf diesen Befund nicht ein. Er bestreitet weder die geschilderte Praxis noch fragt er nach konkreten Maßstäben oder Beispielen. Stattdessen erklärt er die Einschätzung mit der vermuteten Mandantenstruktur des Anwalts.
Ein solcher Einwand ist als Hinweis auf mögliche Perspektivenabhängigkeit grundsätzlich legitim. Er ersetzt jedoch keine Auseinandersetzung mit der vorgetragenen Erfahrung – zumal Brennecke ausdrücklich darauf hinweist, Mandanten aus allen politischen und wirtschaftlichen Lagern zu vertreten.
Journalistisch ist diese Reaktion schwach.
Debattentechnisch ist sie eine Ausweichbewegung.
Der entscheidende Punkt: Maßstäbe
Brennecke bringt die Debatte schließlich auf die sachlich entscheidende Ebene: Wenn wir über „seriösen Journalismus“ sprechen, müssen wir sagen, woran wir ihn messen.
- An rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen?
Dann sind öffentlich-rechtliche Medien nachweislich nicht frei von gravierenden Fehlern. - An Agenda-Journalismus und Meinungsmache?
Dann unterscheiden sich öffentlich-rechtliche Formate strukturell nicht grundlegend von alternativen Medien.
Das ist keine Verteidigung von Nius, sondern eine Infragestellung moralischer Überlegenheitsrhetorik.
Fehlerpraxis jenseits von Potsdam: saubere Abgrenzung
Der Potsdam-Komplex stellt einen presserechtlich besonders harten Fall dar. Daneben existieren weitere Beispiele journalistischer Fehlleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die jedoch nicht dieselbe rechtliche Qualität haben:
-
Corona-Berichterstattung:
In der Pandemie kam es wiederholt zu journalistisch problematischen Verkürzungen, etwa bei der Darstellung von Intensivbettenzahlen oder Risikoeinschätzungen. Diese Fälle führten meist zu nachträglichen Einordnungen oder Präzisierungen, nicht jedoch zu presserechtlichen Unterlassungsurteilen. Es handelt sich hier primär um Fragen journalistischer Sorgfalt und Ausgewogenheit – nicht um erwiesene Falschbehauptungen im engeren rechtlichen Sinne. -
Sicherheits- und Kriminalberichterstattung:
Auch hier mussten öffentlich-rechtliche Medien wiederholt Erstberichte korrigieren, etwa zu Tatabläufen oder Hintergründen. Diese Korrekturen belegen keine systematische Täuschung, wohl aber eine Anfälligkeit für vorschnelle oder unpräzise Erstmeldungen.
Selbstverständlich unterlaufen auch alternativen Medien wie Nius Fehler und Korrekturen. Der entscheidende Punkt ist jedoch ein anderer: Es geht nicht um eine behauptete Überlegenheit eines Mediums, sondern um die Relativierung des Anspruchs auf strukturelle oder moralische Unfehlbarkeit.
Auch öffentlich-rechtliche Medien sind nicht frei von Fehlern – und können diesen Anspruch daher nicht exklusiv für sich reklamieren.
Das eigentliche Lehrstück
Der Schlagabtausch zwischen Restle und Brennecke steht exemplarisch für ein strukturelles Problem des deutschen Mediendiskurses:
- Moralische Etiketten ersetzen zunehmend überprüfbare Kriterien.
- Kritik wird nicht inhaltlich, sondern über Gesinnungszuschreibungen abgewehrt.
- Berufliche Erfahrungswerte gelten als verdächtig, wenn sie das falsche Ergebnis liefern.
Journalismus, der sich seiner eigenen Qualität sicher ist, muss diese Diskussion nicht scheuen. Er kann sie führen.
Fazit
Ob man Nius mag oder nicht, ist politisch nebensächlich. Entscheidend ist etwas anderes: Wer Journalismus allein über moralische Zuschreibungen definiert und überprüfbare Maßstäbe verweigert, verabschiedet sich selbst von professionellen Standards.
Der bemerkenswerte Punkt dieses Austauschs ist daher nicht, dass ein Medienanwalt ein alternatives Medium gegen Pauschalabwertung verteidigt. Sondern dass ein prominenter Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine sachliche Auseinandersetzung mehr führt, sobald überprüfbare Kriterien ins Spiel kommen.
Und genau das sollte uns mehr zu denken geben als jedes Schlagwort vom „Fake-Krawallmedium“.