Politische Werbung oder politische Einschüchterung? Warum dieser Gesetzentwurf jeden Steemit-Autor betrifft

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Es gibt Gesetze, die offen autoritär sind. Und es gibt Gesetze, die sich als „Schutz der Demokratie“ tarnen – und genau deshalb gefährlicher sind.

Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf zur Regulierung politischer Werbung gehört eindeutig zur zweiten Kategorie.

Offiziell geht es um Transparenz, um den Kampf gegen Desinformation und um den Schutz der öffentlichen Meinungsbildung. In der Praxis jedoch öffnet der Entwurf eine Tür, die in einem Rechtsstaat eigentlich verschlossen sein müsste: die Kriminalisierung politischer Meinungsäußerung durch Unschärfe.

Wenn schon die Erwähnung einer Partei problematisch wird

Stellen wir eine einfache, aber für Plattformen wie Steemit zentrale Frage:

Was passiert, wenn ich als Privatperson einen Artikel schreibe, in dem ich eine Partei erwähne, kritisiere oder verteidige – ohne Mitglied zu sein, ohne Geld zu bekommen, ohne Auftrag, ohne irgendeinen Kontakt?

Muss ich diesen Text künftig als „politische Werbung“ kennzeichnen?

Der Gesetzentwurf beantwortet diese Frage nicht eindeutig. Und genau darin liegt das Problem.

Wenn Begriffe wie „politische Werbung“ oder „politische Einflussnahme“ nicht trennscharf definiert sind, reicht im Zweifel bereits die bloße Erwähnung einer Partei, um einen Anfangsverdacht zu konstruieren.

Nicht Bezahlung. Nicht Absprache. Nicht Kampagne. Sondern: Meinung.

Steemit im Fadenkreuz

Gerade Steemit lebt davon, dass Einzelpersonen publizieren – ohne Redaktion, ohne Verlag, ohne Rechtsabteilung im Rücken.

Genau diese dezentrale Form der Meinungsäußerung gerät mit diesem Entwurf unter Druck.

Denn bei einem angenommenen Verstoß sollen Hausdurchsuchungen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss möglich sein – bei angeblicher „Gefahr im Verzug“.

Das heißt konkret:

  • Du veröffentlichst einen politischen Text auf Steemit
  • Eine Behörde stuft ihn als nicht korrekt gekennzeichnet ein
  • „Gefahr im Verzug“ wird angenommen
  • Hausdurchsuchung. Gerätebeschlagnahme. Kein Richter.

Das ist keine Überzeichnung, sondern eine reale Rechtsfolge, die hier geschaffen wird.

Der Richtervorbehalt als Kollateralschaden

Der Richtervorbehalt ist kein bürokratisches Detail, sondern eine der zentralen Schutzmauern zwischen Bürger und Staat.

Ihn ausgerechnet im Bereich der Meinungsäußerung aufzuweichen, ist ein rechtspolitischer Tabubruch.

Hier geht es nicht um Waffen. Nicht um akute Gewalt. Nicht um Terrorabwehr.

Es geht um Texte. Um Posts. Um politische Meinungen.

Einschüchterung durch Verfahren

Niemand muss verurteilt werden, um eingeschüchtert zu sein.

Ermittlungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen wirken bereits abschreckend. Gerade für Einzelpersonen ohne juristischen Rückhalt.

So entsteht faktisch eine neue Grenze des Sagbaren – nicht durch Verbote, sondern durch Risiko.

Für Plattformen wie Steemit bedeutet das: Politische Texte werden zum persönlichen Wagnis.

Pressefreiheit nur noch institutionell?

Häufig wird eingewandt, die Pressefreiheit bleibe unberührt.

Doch wer ist heute „Presse“?

Nur große Verlagshäuser mit Rechtsabteilungen? Oder auch Einzelpersonen, die recherchieren, analysieren und veröffentlichen?

Das Grundgesetz kennt keine Zwei-Klassen-Meinungsfreiheit. Der Gesetzentwurf läuft jedoch genau darauf hinaus.

Ein Blick auf staatliche Prioritäten

Besonders problematisch wirkt dieser Entwurf im Kontext realer Sicherheitsfragen.

Seit über einem Jahrzehnt ist die linksextreme Vulkangruppe aktiv. Bekennerschreiben liegen vor. Anschläge auf Infrastruktur sind dokumentiert.

Und dennoch gilt bis heute:

Kein einziges Mitglied der Vulkangruppe ist offiziell identifiziert.

Während hier offensichtlich Ermittlungsgrenzen bestehen, werden sie gegenüber Bürgern, Autoren und Bloggern systematisch abgesenkt.

Das ist keine Zufälligkeit. Das ist eine politische Prioritätensetzung.

Rechtsstaat im Wandel

Viele spüren es längst:

Der Staat begegnet dem Bürger nicht mehr neutral, sondern zunehmend misstrauisch und kontrollierend.

Wenn Richtervorbehalte relativiert, Begriffe bewusst vage gehalten und Grundrechte unter Vorbehalt gestellt werden, darf man fragen:

Wann genau ist der Rechtsstaat eigentlich aus dem Gleichgewicht geraten?

Fazit: Demokratie schützt man nicht durch Angst

Demokratie lebt von freier Rede – auch von unbequemer und zugespitzter Rede.

Wer politische Meinung behandelt wie Werbung, wer Hausdurchsuchungen ohne Richter ermöglicht und wer Bürger einschüchtert, um „Demokratie zu schützen“, verlässt selbst den Boden des Rechtsstaats.

Der Gesetzentwurf wurde u. a. durch einen Kommentar von Fatina Keilani (WELT) kritisch eingeordnet und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Gerade deshalb ist jetzt öffentliche Debatte notwendig – bevor Einschüchterung zur neuen Normalität wird.