Schleichende Säuberungen: Wie die Demokratie in Deutschland ausgehöhlt wird – Parallelen zur NS-Zeit

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In den Jahren 2025 und 2026 zeichnet sich in Deutschland ein besorgniserregendes Muster ab: Die Regierung und Behörden greifen zu administrativen Maßnahmen, um Oppositionelle – insbesondere aus der AfD – zu marginalisieren, während linksextreme Gruppen relativ ungestört agieren. Dies erinnert fatal an die Frühphase der NS-Machtübernahme 1933, als unter dem Deckmantel der Legalität Oppositionelle schrittweise entmachtet wurden. Doch hier wird die Verfassung nicht von denen gebrochen, denen man es vorwirft, sondern von denjenigen, die sie schützen sollen. Dieser Artikel beleuchtet die Säuberungen im öffentlichen Dienst, den Fall des AfD-Politikers Joachim Paul und die ungleiche Verfolgung linker Terrorgruppen sowie die jüngsten Angriffe auf die Pressefreiheit – und zeigt, warum das ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) ist.

Säuberungen im öffentlichen Dienst: AfD-Mitglieder als "Unzuverlässig"

Seit der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz im Mai 2025 haben mehrere Bundesländer Maßnahmen ergriffen, die AfD-Mitglieder faktisch vom Beamtentum und sensiblen Bereichen wie der Polizei ausschließen. Rheinland-Pfalz führte als erstes Land eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue ein, die Bewerber versichern müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören – eine Liste, auf der die AfD nun steht. Wer die Erklärung verweigert oder Zweifel an seiner Treue nicht ausräumt, wird nicht eingestellt. Das gilt für Beamte, Angestellte und insbesondere Lehrkräfte sowie Polizisten.

Ähnliche Praktiken folgten in anderen Ländern: Schleswig-Holstein kündigte Regelabfragen beim Verfassungsschutz an, und das Bundesinnenministerium plant, AfD-Mitglieder aus der Bundespolizei zu entfernen. Die AfD spricht von "politischen Säuberungen", und tatsächlich: Es handelt sich um Einzelfallprüfungen, die jedoch so streng gehandhabt werden, dass eine AfD-Mitgliedschaft oft als ausreichender Grund für Ablehnung gilt. Staatsrechtler halten pauschale Ausschlüsse für verfassungswidrig, da sie gegen Art. 33 GG (Gleichheit im Zugang zu öffentlichen Ämtern) verstoßen. Dennoch: Im Juli 2025 korrigierte Rheinland-Pfalz seine anfängliche Ankündigung eines pauschalen Verbots, betonte aber die Einzelfallprüfung – mit dem Effekt, dass AfD-Mitglieder de facto ausgeschlossen bleiben.

Das erinnert an das NS-"Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933, das politisch missliebige Beamte (Sozialdemokraten, Kommunisten, Juden) unter dem Vorwand der "Säuberung" entfernte. Heute wird unter dem Label "Verfassungsschutz" ähnlich vorgegangen: Kein offenes Verbot, sondern administrative Hürden, die Oppositionelle funktionsunfähig machen.

Der Fall Joachim Paul: Kandidatur unter fadenscheinigen Vorwänden verweigert

Ein prominentes Beispiel ist der AfD-Politiker Joachim Paul, dessen Kandidatur für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im August 2025 vom Wahlausschuss abgelehnt wurde – wegen "Zweifeln an der Verfassungstreue". Begründet wurde dies mit Pauls Verbindungen zu Rechtsextremen wie Martin Sellner und Themen wie "Remigration". Paul hatte zuvor problemlos für den Landtag und andere Wahlen kandidiert, doch plötzlich reichten diese Vorwürfe aus, um ihn auszuschließen.

Paul klagte dagegen, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und schließlich dem Bundesverfassungsgericht im September 2025. Die Gerichte bestätigten den Ausschluss, doch Kritiker sehen fadenscheinige Vorwände: Die Beweise basieren auf Verfassungsschutzberichten und alten Verbindungen, ohne konkrete Straftaten. Die AfD nennt es einen "Anschlag auf Demokratie und Rechtsstaat", da es den Wählerwillen ignoriert und Oppositionelle ohne Gerichtsverfahren (wie bei einem Parteiverbot nach Art. 21 GG) eliminiert.

Parallelen zu 1933: Die NS-Regime nutzte die Reichstagsbrandverordnung, um Oppositionelle zu verhaften und von Wahlen auszuschließen – alles unter dem Schein der Legalität. Heute spekuliert man darauf, dass Verfahren nach der Wahl entschieden werden, um Fakten zu schaffen.

Ungleiche Verfolgung: Linke Terrorgruppen wie SA/SS?

Während AfD-Mitglieder streng geprüft werden, scheinen linksextreme Gruppen milder behandelt. Die "Vulkangruppe" – eine linksextreme Vereinigung – bekannte sich zu mehreren Anschlägen auf Infrastruktur, darunter ein Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026, der 45.000 Haushalte ohne Strom und Heizung ließ. Der Verfassungsschutz listet sie als linksextremistisch, mit mindestens 13 Anschlägen seit 2011. Die Bundesanwaltschaft ermittelt unter Terrorverdacht, doch bislang keine Festnahmen – trotz Bekennerschreiben, in denen sie den Anschlag als "Akt der Notwehr" rechtfertigen.

Ähnlich "Antifa-Ost": Im November 2025 stuften die USA sie als Terrorgruppe ein, nach Jahren von Gewalttaten. Die AfD forderte im Bundestag "Antifa-Verbote", wurde aber abgelehnt. Der Verfassungsschutzbericht 2024 erwähnt linksextreme Netzwerke wie "Hammerbande" und "Ende Gelände", doch Verfolgungen wirken zögerlich im Vergleich zur AfD-Überwachung.

Ein weiteres Beispiel für diese selektive Justiz ist der Skandal um das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Im November 2023 verschickte die Aktionsgruppe gefälschte Briefe an AfD-Mitglieder, die angeblich von der Parteiführung stammten. Diese enthielten nachgeahmte Unterschriften von Alice Weidel, Tino Chrupalla und Alexander Gauland und boten Vergünstigungen wie Reisen und Gutscheine im Austausch für Daten zu einem potenziellen Verbotsverfahren – alles, um die AfD bloßzustellen.

Obwohl das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt ansah, sprach es den ZPS-Gründer Philipp Ruch am 13. Januar 2026 frei – mit der Begründung, die Aktion sei durch Kunstfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 7200 Euro gefordert.

Stellen Sie sich vor, die AfD hätte eine vergleichbare Aktion gegen die CDU durchgeführt – gefälschte Briefe mit Unterschriften von Friedrich Merz oder Angela Merkel, um die Partei zu diskreditieren. Wahrscheinlich hätte das zu Haftstrafen geführt, nicht zu einem Freispruch unter dem Deckmantel der "Kunst". Dieser Fall unterstreicht die Doppelmoral: Handlungen gegen "die Richtigen" (hier die AfD) werden bagatellisiert oder sogar geschützt.

Hinzu kommt, dass das ZPS öffentliche Förderungen erhält. So floss Geld aus dem Hauptstadtkulturfonds (finanziert vom Bund und Berlin) in ZPS-Projekte, darunter 100.000 Euro für eine Aktion. Während das ZPS hauptsächlich durch Spenden und Crowdfunding finanziert wird, profitiert es von staatlichen Mitteln für seine politisch einseitigen Aktionen – eine weitere Ungleichheit, die linke Aktivisten begünstigt.

Das erinnert an die NS-Zeit: SA und SS agierten als paramilitärische Gruppen, die Opposition terrorisierten, während das Regime sie schützte. Heute werden linke Anschläge und Provokationen als "Protest" oder "Kunst" bagatellisiert, während rechte Positionen kriminalisiert werden – eine selektive Anwendung des Rechtsstaats.

Der Günther-Skandal: Staatliche Angriffe auf die Pressefreiheit

Im Januar 2026 eskaliert der Angriff auf die Grundrechte weiter: Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther äußerte sich in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" (7. Januar 2026) zu kritischen Medien wie dem Portal NIUS. Er bezeichnete sie als "Gegner und auch Feinde der Demokratie", warf ihnen "faktenfreie" Berichterstattung vor und bejahte auf Nachfrage, dass man soziale Medien und Portale "notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten" müsse – "Ja".

Bremens SPD-Bürgermeister Andreas Bovenschulte sprang ihm bei und schrieb auf X: Medien, die "an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, faktenfreie Meinungsmache betreiben, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren, sind eine Gefahr für die liberale Demokratie". Er deutete sogar an, Günthers Charakterisierung als "Feinde der Demokratie" treffe möglicherweise zu.

Diese Äußerungen hochrangiger Politiker sind ein direkter Angriff auf Art. 5 GG (Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit), die inhaltsneutral gilt und nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden darf – nicht durch staatliche Diskreditierung oder Zensurwünsche gegen missliebige Medien. Der Staat darf weder inhaltliche Vorgaben machen noch Medien als "Feinde" brandmarken.

Prof. Josef Franz Lindner kommentierte dies treffend auf X:

Das Grundgesetz schützt die Kommunikationsgrundrechte (Meinungsfreiheit, Presse- und Rundfunkfreiheit) inhaltsneutral. Sie dürfen daher auch nur durch "allgemeine Gesetze" eingeschränkt werden; das sind solche, die sich nicht gegen bestimmte Meinungen richten, sondern meinungsneutrale Rechtsgüter schützen sollen. Der Staat darf der Presse also weder inhaltliche Vorgaben machen noch sonstige Qualitätsanforderungen stellen. Damit korrespondiert, dass der Staat Medien- und Presseangebote nicht öffentlich massregeln oder gar gezielt diskreditieren (zB als "Feinde der Demokratie") darf, weil sie bestimmte Inhalte fokussieren oder redaktionelle Konzepte verfolgen. All das gilt auch dann, wenn einem diese Inhalte und Konzepte nicht gefallen. Dass die Grundrechte auch das ggf. aus Sicht der Regierenden "Unerwünschte" schützen, ist gerade ihre Funktion in einer Demokratie. Das ist es, was Günther und Bovenschulte offenbar nicht verstanden haben.

Besonders brisant wird die Doppelmoral, wenn man den Spiegel betrachtet: Das Magazin gilt weiterhin als Inbegriff des "Qualitätsjournalismus" – obwohl es 2018 den massiven Skandal um Reporter Claas Relotius erlebte, der Dutzende Reportagen auf großer Skala fälschte (erfundene Personen, Zitate, Szenen; mindestens 14 Texte betroffen, inklusive Emmy-Preis-nominierter Stücke). Der Spiegel räumte ein, dass die Fälschungen "auf grandiosem Maßstab" stattfanden und leitete interne Untersuchungen ein – doch das Image blieb weitgehend intakt.

Und aktuell (Dezember 2025): Spiegel-Reporter Jonah Lemm wird von NIUS vorgeworfen, in einer Reportage über konservatives Amerika (Louisiana, Trump-Abschiebepolitik) massive faktische Ungereimtheiten und Verzerrungen produziert zu haben – Erinnerungen an "Relotius 2.0". Lokale Bewohner und Sheriff Josh McAllister nannten den Text einen der "schlechtesten journalistischen Beiträge", den sie je gelesen haben, mit erfundenen oder übertriebenen Details zu Rassismus und Religiosität. Trotzdem bleibt der Spiegel unangetastet und wird nicht als "Feind der Demokratie" diffamiert – im Gegenteil: Wenn Günther konsequent wäre, müsste er den Spiegel als erstes kritisieren und regulieren. Stattdessen trifft es nur die "unerwünschten" Medien wie NIUS.

Dieser Skandal zeigt: Während Opposition und kritische Medien kriminalisiert werden, bleibt die Verfassung für die Mächtigen flexibel – ein Muster, das fatal an die Gleichschaltung der Presse in den 1930er Jahren erinnert.

Verfassungsbruch durch die "Schützer"

Diese Maßnahmen verletzen Kernprinzipien des Grundgesetzes: Das freie Mandat (Art. 38 GG), die Gleichbehandlung (Art. 3 GG), die Pressefreiheit (Art. 5 GG) und das Verbot von Parteiverboten ohne hohe Hürden (Art. 21 GG). Statt ein Parteiverbot zu beantragen (das scheitern würde), wählt man den Weg der Aushöhlung – genau wie die Nazis 1933 die Verfassung nicht abschafften, sondern aushebelten.

Fazit: Wer die FDGO schützen will, muss sie für alle einhalten. Diese schleichenden Säuberungen und Angriffe auf die Pressefreiheit sind ein 1:1-Vergleich zur NS-Zeit und müssen thematisiert werden. Andernfalls riskieren wir, dass die Demokratie zur Fassade wird.