Wie man die Luft besteuert, ohne es so zu nennen

in #deutsch3 months ago (edited)

Als Teenager machten wir uns einmal über die Idee lustig, dass der Staat eines Tages vielleicht die Luft besteuern könnte. „Wie degeneriert müsste eine Gesellschaft werden, um so etwas zuzulassen?“ — dachten wir. Heute ist diese Frage keine Satire mehr, sondern ein Stück Gesetzgebungsgeschichte.


Die Idee: Luft als steuerpflichtiger „Verbrauch“

Im Jahr 2018 brachten die Grünen eine Bundestagsvorlage mit der Nummer 19/4522 ein. Darin findet sich ein unscheinbarer, aber brisanter Satz:

„Der Verbrauch insbesondere des Gemeinguts Luft kann besteuert werden.“
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/4522, S. 8)

Der Gedanke war, den Begriff der Verbrauchssteuer im Grundgesetz zu erweitern, sodass künftig auch die Nutzung nicht-stofflicher Gemeingüter – also etwa das Ausstoßen von CO₂ – als steuerpflichtiger „Verbrauch“ gilt.

Kurz gesagt: Wer fährt, heizt, fliegt oder industriell produziert, verbraucht Luft. Und Luft wird so vom Allgemeingut zur fiskalischen Ressource.

Der Bundestag lehnte die Vorlage damals ab: zu vage, zu weitreichend, verfassungsrechtlich bedenklich. Doch was juristisch scheiterte, wurde politisch nur umetikettiert – und genau das ist der Punkt.


Die juristisch-politische Chronologie

2018 – Drucksache 19/4522 (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Versuch, im Grundgesetz festzuschreiben, dass „der Verbrauch des Gemeinguts Luft“ besteuert werden kann, scheiterte am Widerstand der übrigen Fraktionen. Juristisch wäre das ein Tabubruch gewesen, denn Luft gilt als unveräußerliches Gemeingut, kein Eigentum des Staates und daher auch kein legitimer Steuergegenstand.

„Der Verbrauch insbesondere des Gemeinguts Luft kann besteuert werden.“
(Drucksache 19/4522, Artikel 106)

Bewertung: Abgelehnt, weil unbestimmt, verfassungsrechtlich fragwürdig und geeignet, die Steuerlogik des Grundgesetzes zu unterlaufen.


2020 – Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Zwei Jahre später setzte man dasselbe Prinzip um – nur mit neuem Etikett. Das BEHG schuf kein Steuergesetz, sondern ein Handelssystem für Emissionsrechte: Zertifikate, mit denen Unternehmen das Recht erwerben, CO₂ auszustoßen.

  • Mechanismus: Der Staat verkauft Nutzungsrechte auf Luft in Form von CO₂-Zertifikaten.
  • Folge: Wer Energie in Verkehr bringt, muss diese Zertifikate kaufen – und gibt die Kosten an Verbraucher weiter.
  • Ergebnis: Die Bevölkerung zahlt für die Nutzung der Luft – faktisch eine Steuer, nur ohne das Wort „Steuer“.

Juristisch handelt es sich um ein reguliertes Handelssystem, ökonomisch jedoch um eine versteckte Verbrauchsabgabe. Die Luft wird also bepreist – und das genau auf dem Weg, der 2018 noch als verfassungswidrig galt.


Ab 2021 – Nationale CO₂-Bepreisung

  • Start: 25 € pro Tonne CO₂
  • Geplante Steigerung: bis 55 € (Stand 2025), weitere Anhebungen in Aussicht
  • Betroffen: Verkehr, Gebäudeheizung, Energieverbrauch

Damit zahlt heute jeder Bürger beim Heizen, Autofahren oder Fliegen automatisch eine „Luftverbrauchsgebühr“ – nur nennt man sie jetzt Emissionszertifikat.

Das Ergebnis ist identisch: Die Nutzung der Luft als natürliches Gemeingut wird zur staatlich bepreisten Aktivität. Die Steuer wurde nicht beschlossen, sondern eingeführt – still, technokratisch, über die Systemlogik des Emissionshandels.


Die semantische Verschiebung: Steuer ohne Steuer

Der Trick ist einfach, aber wirkungsvoll: Man ersetzt das Wort „Steuer“ durch „Preis“, das Finanzamt durch die Handelsstelle und den Steuerbescheid durch ein Zertifikat. So kann man ein fiskalisches Instrument schaffen, ohne den Verfassungsrahmen zu verletzen – zumindest formell.

Materiell gesehen ist es dasselbe: Eine staatlich verbriefte Gebühr für die Nutzung der Luft. Ein Paradigmenwechsel von der Steuer auf Besitz hin zur Bepreisung der Existenz.


Vom Besitz zur Existenz

Früher wurde besteuert, was man hat – Einkommen, Eigentum, Vermögen. Heute wird bepreist, was man tut – fahren, heizen, atmen. Das ist nicht nur ein ökonomischer Wandel, sondern ein philosophischer.

Nicht mehr Besitz verpflichtet, sondern Existenz kostet. Jeder Atemzug wird politisch – und bald vielleicht buchhalterisch.

Fazit

  • 2018: Versuch, Luft direkt steuerlich zu erfassen – abgelehnt.
  • 2020: Dasselbe Prinzip über Zertifikate eingeführt – angenommen.
  • 2021: Jeder Bürger zahlt faktisch Luftverbrauchssteuer – nur unter anderem Namen.

Das ist keine Gesetzgebung im klassischen Sinn, sondern Normsubstitution: Das Prinzip bleibt, der Begriff verschwindet. Und die Öffentlichkeit? Schweigt, weil sie glaubt, es ginge um Klimaschutz – nicht darum, dass die Luft, die sie atmet, längst Teil einer fiskalischen Bilanz ist.


Die Grenze zwischen Umweltpolitik und fiskalischer Systemerweiterung ist längst überschritten. Man nennt es Klimaschutz – doch in Wahrheit wurde nur das älteste Gut der Welt zur Einnahmequelle erklärt: die Luft, die wir atmen. Der Staat hat gelernt, selbst das Unsichtbare zu bepreisen.

Vielleicht sollten wir weniger lachen – dafür aber aufmerksamer werden. Denn wenn „klimafreundliche“ Verfassungsrichter installiert werden, besteht die Gefahr, dass das Undenkbare irgendwann Realität in Karlsruhe wird. Dann wird aus politischer Symbolik rechtliche Substanz – und aus dem Tabubruch von gestern die Rechtsprechung von morgen.

Rückblickend erklärt das vielleicht auch das auffällige Getöse um die Besetzung von Frau Brosius-Gersdorf und die spätere Ernennung von Frau Kaufhold zur Vizepräsidentin des Zweiten Senats. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.