RE: Eine Social-Media-Plattform auf der Steem-Blockchain in Deutschland betreiben — Ein Erfahrungsbericht
Ja krass! Anscheinend gibt es Möglichkeiten, "das Ding" in D laufen zu lassen, dachte das könnte man knicken, allein wg. Urheberschutz für Bilder - da schwirrt ja einiges hier rum.
Aber, die Brave-KI meint dazu:
Als Plattformbetreiber:in haben Sie zwar keine allgemeine Überwachungspflicht, das bedeutet: Sie müssen Inhalte nicht proaktiv prüfen. Allerdings kann die Haftung greifen, sobald Sie von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangen (z. B. durch eine Abmahnung oder eine Nutzerbeschwerde) und darauf nicht reagieren.
BGH-Urteile (z. B. „Photography Blog“): Bestätigen, dass Störerhaftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Unterlassung eintritt.
Bin ja gespannt, ob du nützliche Tipps bekommst. Soweit ich weiß, hat sich das noch niemand aus D getraut oder angetan. Daher Respekt, dass du dich damit auseinandersetzt.