Zünfte
Die städtischen Handwerker und Gewerbetreibenden gehören fast ausnahmslos einer Zunft. In diesen genossenschaftlichen Berufsverbänden, seit dem 13. Jahrhundert, schliessen sich jeweils mehrere Berufszweige zusammen. So gehören zur Luzerner Gesellschaft der Schmiede sowohl Huf-, Nagel-, Kupfer- und Degenschmiede, wie auch Büchsenmacher, Schlosser, Zinngiesser und Uhrenmacher.
Die Zünfte nehmen die Interessen der Handwerker wahr. Die Zunftansatzungen wenden sich unter anderen gegen fremde Konkurrenz- also auswärtige Handwerksmeister.
Die Ausübung eines bestimmten Handwerks bleibt in der Stadt den zunftgehörigen Meistern vorbehalten.
Damit ein Handelszweig den anderen nicht konkurrenziert, grenzt man die Arbeitsbereiche minutiös gegeneinander ab.
Aber auch innerhalb der einzelnen Handwerke und Gewerbe einigt man sich auf gewisse Wettbewerbseinschränkungen. Die sogenannten Handwerksordungen schreiben Standartmasse für die Produkte, bestimmte Lehrlings- Gesellenzahlungen oder Produktionsmengen vor.
Die Zünfte sind auch Verwaltungsorgane mit speziellen Aufgaben. Marktordung, Feuerwehr, Stadtwache oder militärisches Aufgebot.
Ausserdem nehmen sie gesellige, religiöse und fürsorgerische Aufgaben wahr. So unterstützen sie etwa beim Tod eines Zunftbruders dessen Wittwe und ihre Kinder.
Im 14. Jahrhundert erheben sich die Zünfte in einigen Städten gegen die adelige Oberschicht und erkämpft sich Beteilligung am Stadtregiment. Wo die Zunftbewegung erfolgreich war, waren die zünftische Oberschicht in den hohen städtischen Ämter.