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RE: Vertrauen ersetzt kein Verfahren – Warum die Bundesregierung ihre Asylzusagen an afghanische Ortskräfte neu bewerten muss

Danke für die Rückmeldung! Mir ist wichtig, noch einmal klarzustellen: Wir reden hier nicht nur über politische Opportunität, sondern über rechtsverbindliche Zusagen. Das unterscheidet Ortskräfte von einem „normalen Arbeitsplatz“ oder von allgemeinen Wahlversprechen.

Genau da liegt das Problem mit den oft zitierten „Versprechen“: Nicht jedes Wort eines Politikers ist auch bindend. Entscheidend ist, wer es abgibt und ob die Person überhaupt zuständig war. Ein Ministerwort in einer Talkshow bindet nicht – eine schriftliche Aufnahmezusage des BAMF oder einer Botschaft schon.

Wer im Auftrag der Bundesrepublik tätig war, steht deshalb unter einem besonderen Schutz nicht aus moralischem Gutdünken, sondern aufgrund klarer Rechtsprinzipien: Treu und Glauben im Verwaltungsrecht, Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG und der völkerrechtlichen Bindung an Zusagen.

Gerade weil die Lage in Afghanistan komplex ist, braucht es nicht weniger, sondern mehr rechtsstaatliche Verfahren. Nur so lassen sich Einzelfälle prüfen und zugleich das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und eine echte Gefahrenüberprüfung bewahren. Genau diese Verlässlichkeit in die Verfahren selbst ist die eigentliche Währung internationaler Politik.