Der Staat und die Menschenwürde - eine schallende Ohrfeige für Angela Merkel aus Karlsruhe...
Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
gestern stellten die Richter des Bundesverfassungsgerichtes noch einmal unmissverständlich für jeden deutschen Bürger und auch für den Rest Europas klar - Zitat aus der Urteilsverkündung zum BND Auslandsschnüffelgesetz:
Der Staat darf seine Hand nicht zur Verletzung der Menschenwürde reichen!
Damit wurden der Bundesregierung und die Bundeskanzlerin Angela Merkel im besonderen für ihre Pläne zur Errichtung eines Überwachungsstaates gestern ein klare Absage vom Bundesverfassungsgericht erteilt, welches in seinem Urteil zur Auslandsüberwachung von deutschen Staatsbürgern wichtige Elemente der Grundrechte des deutschen Volkes als bedroht und gefährdet ansah -- Grundrechte, welche dem Regime Merkel und den amtierenden Machthabern scheinbar vollkommen egal zu sein scheinen, denn ansonsten wären solch grundgesetzwidrige Pläne zur Vorratsdatenspeicherung und Überwachung der deutschen Bürger gar nicht erst in ein Gesetz gegossen worden, dem das BVerfG nunmehr gestern schwere Verletzungen der Grundrechte des deutschen Staatsbürgers attestierte. Die Urteilsbegründung des BVerfG liest sich so denn auch schon fast wie eine Standpauke an das Merkel Regime in Deutschland und dessen zunehmend grundgesetzwidrigen Pläne zur Aushebelung des Grundgesetztes.
Die Ohrfeige aus Karlsruhe für Angela Merkel und die Sozialistischen Einheitsparteien einer sich etablierenden Gesinnungsdiktatur zu Lasten der verfassungsmäßigen Ordnung im Lande hat erst einmal gesessen. Denn in Berlin wurde es gestern muksmäuschen still und die BK Angela Merkel meldete sich gar nicht erst zu Worte um zu ihren gescheiterten Plänen einer Generalüberwachung der deutschen Bürger im Ausland Stellung zu beziehen und persönliche Verantwortung für solch grundgesetzwidrige Aktionen zu übernehmen.
Die Pressemitteilung zu diesem wichtigen Urteil zum Schutz der Grundrechte beim BVerfG fiel zwar relativ kurz aus. Wer sich jedoch die Mühe macht und die mehrere hundert Seiten lange Urteilsbegründung sich durchliest der findet auf Seite 199 bzw. 200 den meines Erachtens entscheidenden Passus, der nicht nur für das BND-Urteil massgeblich ist, sondern auch und im besonderen für alle Staatsbürger in diesem Land von großem Interesse ist, wenn es darum geht weiteren Pläne der Machthaber auf ihrem Weg zu Errichtung totalitärer Überwachungsstrukturen eines grundgesetzwidrigen Kontrolletistaates eine fundierte Absage zu erteilen.
Denn das BVerfG stellte gestern einmal mehr klar, dass zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung gemäß des Urteils des BVerfG vom 19.5.2020 zur Auslandsüberwachung weitere Anforderungen sich aus Art 10 (1) GG in Verbindung mit Art. 1 (1) GG ergeben- Zitat:
aa)Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleistet dem Individuum einen Bereich höchstpersönlicher Privatheit und sichert einen dem Staat nicht verfügbaren Menschenwürdekern grundrechtlichen Schutzes gegenüber Überwachung.
Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. (vgl. BVerfGE 109, 279 <313>; 141, 220 <276 Rn. 120>; stRspr). Dies gilt auch gegenüber Nachrichtendiensten (vgl. BVerfGE 120, 274 <335 ff.>) und auch für Überwachungsmaßnahmen im Ausland.
Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge, Überlegungen und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen. Geschützt ist insbesondere die nichtöffentliche Kommunikation mit Personen des höchstpersönlichen Vertrauens, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden. Solche Gespräche verlieren dabei nicht schon dadurch ihren Charakter als insgesamt höchstpersönlich, dass sich in ihnen Höchstpersönliches und Alltägliches vermischen (vgl. BVerfGE 141, 220 <276 f. Rn. 121; 279 Rn. 128; 314 f. Rn. 243>; stRspr).
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