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Hm, ist das bei Euch nicht ähnlich? Hier werden sie als "Sonstige Veräußerungsgeschäft" geführt und unterliegen damit der persönlichen Einkommensteuer. Nur Haltezeiten von länger als 1 Jahr sind steuerfrei und werden nicht als Spekulationsobjekt sanktioniert.

Fallen Zinsen an, erhöht sich dies auf 10 Jahre. Bei Staking Coins war damals die Ansicht, dass es eben genau dies ist. Auch wenn ich inzwischen es dort fast auf eine Diskussion ankommen lassen würde. IMHO habt ihr es in diesem Fall einfacher, da der Kapitalertrag bei Euch zur Anwendung kommt, der um die 25% liegt und damit wesentlich günstiger wäre.

Verfolge die Steuern der Anrainerstaaten aber immer nur am Rande mit :)

es ist eigentlich ähnlich,
verweise diesbezüglich sehr gerne auf ein
sehr gutes e-book (51 Seiten)von unserem Steemian @blockpit:

https://kryptosteuerguide.com/

für D und Ö und CH

viel Spaß damit!