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RE: Besteuerung von Kryptowährungen | Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co.

in #steuer8 years ago

"ist klar, welchen Betrag ich in meiner Steuererklärung angebe. (Gutschrift der SteemDollar auf meiner Wallet * Wechselkurs in Euro). "
Genau das verstehe ich aus der o.a. Quelle eben anders: Tausch bedeutet , die Bewertung erfolgt dann nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Das wäre also der Wert des geschriebenen Artikels? Hmhm.

Wenn Sie richtig liegen (was die Einstufung von Steem/Steempower als Währung voraussetzt, der in der o.a. Quelle widersprochen wird), dann haben Sie im Moment der Zahlung in Steem/Steempower Ihre Einnahmen bewertet zum Tageskurs in € und gleichzeitig die Anschaffung der Steem/Steempower zum gleichen Kurs. Ein späterer Verkauf wäre dann zu besteuern wie vohn Ihnen oben dargelgt. Fraglich wäre dann, ob die Steem/Steempower zum Privatvermögen (also dann komplett wie o.a.) oder zum Betriebsvermögen (immer steuerpflichtig, auch bei Haltedauer > 1 Jahr) gehören.
Wir sehen: im Einzelfall ist ein Besuch beim Fachmann wohl unerlässlich. Ich helfe in solchen Fällen gegen angemessene Bezahlung :-) - allerdings bitte schon im Vorfeld, wenn durch Gestaltungen noch Einfluss auf das Ergebnis genommen werden kann. Das nachträgliche Abrechnen macht weniger Spaß.

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