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RE: Finanzielles Aushungern der Opposition – Wie der Staat die FDGO „anpasst“, statt sie zu schützen

in #deutschlast month

Habe dazu (versucht) zu recherchieren und das gefunden:
Es gibt derzeit kein generelles Gesetz oder Urteil, das allen Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten im Jahr 2026 die Bezahlung verweigert. Dennoch gibt es spezifische Entwicklungen, die zu Gehaltsstopps oder Diskussionen über die Finanzierung geführt haben:
Sperre für verfassungsfeindliche Mitarbeiter: Im September 2025 wurde bekannt, dass die Bundestagsverwaltung die Gehälter für einzelne Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten gesperrt hat. Hintergrund ist die Prüfung, ob diese Mitarbeiter Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. In solchen Fällen kann der Bundestag die Auszahlung aus Steuergeldern verweigern.
Initiativen gegen "Extremisten im Parlament": In einigen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz) gab es 2025 Vorstöße, Gesetze zu ändern, um die Finanzierung von Mitarbeitern mit rechtsextremem Hintergrund grundsätzlich zu unterbinden.
Reguläre Mitarbeiterpauschale: Für die Mehrheit der Mitarbeiter gilt weiterhin der Standard: Abgeordnete verfügen 2026 über eine monatliche Mitarbeiterpauschale (ca. 26.650 € bis 28.700 €), aus der die Gehälter direkt von der Bundestagsverwaltung gezahlt werden.

Wer nun prüft ob jemand verfassungswidrig arbeitet und was die Messlatte dafür ist? Auf Bundesebene prüft die Bundestagsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Und bevor es eine AFD gab, wurden diese Regeln nicht verschärft. Die letzten Jahre waren öfters Vorkommnisse und es kam heraus welchem Milleeu so manche Mitarbeiter angehören. Da trifft es meiner Meinung nach keine Unschuldigen, sondern es gibt sicher noch etliche Freunde des Nationalsozialismus unter Mitarbeitern. Meine Meinung setzt sich aus Dokus, Misstrauen, Bauchgefühl usw zusammen.
Lg

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Danke für deine Recherche und die ausführliche Darstellung – das ist genau der Punkt, den ich anspreche. Du hast recht: Es gibt derzeit kein generelles Gesetz, das allen Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten die Bezahlung verweigert. Die aktuelle Regelung (Stand Januar 2026) sieht vor, dass Abgeordnete weiterhin über die Mitarbeiterpauschale (ca. 26.650–28.700 € monatlich, direkt von der Bundestagsverwaltung abgerechnet) ihre Leute bezahlen können – selbst wenn diesen der Hausausweis oder IT-Zugang verweigert wird.

Genau deswegen schreibe ich ja nicht umsonst: „In einem offiziellen Dokument wird offen vorgeschlagen“, dass diese Lücke geschlossen werden soll.Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat vor Weihnachten 2025 (per analoger Hauspost an die Fraktionsspitzen) einen Brief verschickt, in dem sie explizit eine Änderung des Abgeordnetengesetzes fordert. Zitat aus dem Schreiben (wie es in Medien wie tagesschau.de, Apollo News, Junge Freiheit und RND zitiert wird):„Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.“

Der Kern: Mitarbeiter, denen wegen verneinter Zuverlässigkeit (Sicherheitsbedenken, mögliche verfassungsfeindliche Zwecke) der Hausausweis/IT-Zugang verweigert wird, sollen künftig nicht mehr aus staatlichen Mitteln finanziert werden dürfen – auch nicht außerhalb des Parlamentsgebäudes. Das würde die AfD (die aktuell am stärksten betroffen ist: Seit September 2025 wurden mindestens 7 Ausweise verweigert, fast ausschließlich AfD-Mitarbeiter) massiv treffen.

Die Prüfung erfolgt durch die Bundestagsverwaltung (in Kooperation mit Polizei, Bundeszentralregister etc.), und es wird diskutiert, künftig auch Verfassungsschutz-Erkenntnisse einzubeziehen – was die AfD als „kalten Parteiverbot durch die Hintertür“ brandmarkt (siehe Bernd Baumann auf X).

Deine Einschätzung teile ich teilweise: Es gab in den letzten Jahren reale Fälle (z. B. vorbestrafte Personen, Verbindungen zu rechtsextremen Milieus), bei denen die Sperrung nachvollziehbar wirkt. Gleichzeitig ist die Messlatte hochgradig subjektiv und politisch aufgeladen – vor allem, wenn der Verfassungsschutz (der die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem einstuft) künftig stärker einbezogen wird. Das riecht nach selektiver Anwendung, besonders wenn man vergleicht, wie bei anderen Parteien oder linken Gruppierungen (siehe unsere früheren Diskussionen zu ZPS/Vulkangruppe) oft milder vorgegangen wird.

Fazit: Es ist (noch) kein Gesetz, sondern ein offener Vorschlag aus höchster parlamentarischer Stelle – aber genau das macht es brisant. Wenn das durchgeht, könnte es die Arbeitsfähigkeit der AfD als Opposition strukturell einschränken. Deshalb muss man das laut thematisieren – als Bürgerpflicht gegen schleichende Einschränkungen des freien Mandats.

Was denkst du: Kommt die Gesetzesänderung durch, oder blockt die AfD das mit Klagen/Öffentlichkeit?

Du weißt, dass für mich der ganze Haufen zusammengehört aaaber wäre ich jetzt neutral, müsste ich sagen, dass diese Situation und dein kleiner Zeitungsschnipsel mehr heftige Auswirkungen haben kann als auf den ersten Blick. Abstrafen und aushungern baut einen riesigen Druck auf. Ich würde mich als Partei total ungerecht behandelt fühlen. Abgeordnete stehen somit noch mehr unter Beobachtung. Ich kann mir vorstellen dass die AFD das noch abblocken kann.
Schon irre dass es nicht für ein Verbot reicht - egal ob aus ethischen oder moralischen Gründen aber dann hinterrücks eine Umstellung planen die es noch nie zuvor gab. Das Thema wird noch spannend..

@anjalein
Genau, und das macht die Sache noch brisanter: Wir kennen genau dieses Muster schon aus der Frühphase der NS-Machtübernahme 1933.

Damals haben die Nationalsozialisten – ebenfalls ohne offenes Parteiverbot für alle Gegner auf einmal – schrittweise und unter dem Schein von Legalität die Opposition ausgehöhlt:

  • Zuerst die Reichstagsbrandverordnung (28. Februar 1933): Grundrechte außer Kraft, massenhafte Verhaftungen politischer Gegner.
  • Dann das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (7. April 1933): Politisch missliebige Beamte (vor allem Sozialdemokraten, Kommunisten, Juden) wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt – angeblich zur „Säuberung“ und „Wiederherstellung“.
  • Parallel die Gleichschaltung aller Institutionen: Wer nicht linientreu war, verlor Zugang zu Ämtern, Ressourcen, Informationen – oft über Verwaltungsakte, ohne großes Gerichtsverfahren.

Das Ergebnis: Oppositionelle konnten ihre Arbeit nicht mehr machen, wurden finanziell und organisatorisch ausgehungert, während man vorgab, nur „Staatsfeinde“ und „Unzuverlässige“ zu treffen. Der Reichstag wurde entmachtet (Ermächtigungsgesetz), blieb aber formal bestehen – als Fassade.Heute schlägt man einen ähnlichen Weg ein: Kein offenes Verbot der AfD (das würde vor dem BVerfG wohl scheitern), stattdessen schleichende administrative Maßnahmen – Hausausweisverweigerung, IT-Sperren, und jetzt der Vorschlag, die staatliche Finanzierung der Mitarbeiter zu kappen, wenn die Bundestagsverwaltung (mit Verfassungsschutz-Input) „Zuverlässigkeitsbedenken“ hat.

Das ist kein Schutz der Demokratie, das ist der klassische Versuch, eine Opposition funktionsunfähig zu machen, ohne das hohe verfassungsrechtliche Hürdenverfahren eines Parteiverbots (Art. 21 Abs. 2+4 GG) ernsthaft zu bemühen. Und genau das haben die Nazis 1933 vorgemacht: Verfassung nicht frontal abschaffen, sondern aushöhlen – mit dem Ergebnis, dass am Ende nur noch eine Fraktion übrig war.

Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung wirklich schützen will, darf sie nicht selektiv und mit Mitteln verbiegen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Sonst endet man genau dort, wo man vorgibt bekämpfen zu wollen.

Was meinst du – sieht man das in der aktuellen Debatte zu wenig, oder ist das inzwischen bewusst tabu?

Und ja, ich weiß: Vergleiche mit 1933 sind immer heikel – aber wenn das Muster so frappierend ähnlich ist, darf man es auch benennen, finde ich.