Finanzielles Aushungern der Opposition – Wie der Staat die FDGO „anpasst“, statt sie zu schützen
Was hier sichtbar wird, ist kein Verwaltungsdetail und kein technisches Randproblem. Es ist ein politischer Tabubruch.

In einem offiziellen Dokument wird offen vorgeschlagen, Mitarbeiter von Abgeordneten, deren „Zuverlässigkeit“ verneint wird, nicht mehr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren – selbst dann, wenn diese Mitarbeiter formal angestellt, parlamentarisch legitimiert und Teil eines demokratisch gewählten Abgeordnetenbüros sind.
Der Hebel ist nicht das Strafrecht. Nicht ein gerichtliches Verfahren. Sondern ein administratives Sicherheitsgutachten, entzogen jeder demokratischen Kontrolle.
Hinter jeder solchen Maßnahme stehen nicht nur Zahlen – sondern Menschen, die ihre berufliche Existenz verlieren, Abgeordnete, die handlungsunfähig gemacht werden, und Wähler, deren Stimme faktisch entwertet wird.
Der neue Weg: Opposition nicht verbieten – sondern austrocknen
Der Text ist eindeutig: Wer aus „Sicherheitsgründen“ keinen Hausausweis oder keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages erhält, soll künftig finanziell abgeschnitten werden. Nicht individuell sanktioniert, sondern strukturell entmachtet.
- keine Mitarbeiter
- keine organisatorische Arbeitsfähigkeit
- keine wirksame parlamentarische Arbeit
Nicht durch eine Entscheidung der Wähler. Nicht durch ein unabhängiges Gericht. Sondern durch die exekutive Definition von „Zuverlässigkeit“.
So funktioniert moderner Machtmissbrauch: nicht laut, nicht brutal, sondern bürokratisch sauber – mit Gutachten, Begriffen und Paragraphen.
Das angebliche Gegenargument: Schutz vor Extremismus
Befürworter dieser Praxis argumentieren, es gehe um den Schutz des Parlaments vor Extremismus. Der Staat müsse sicherstellen, dass keine sicherheitsrelevanten Risiken durch Mitarbeiter von Abgeordneten entstünden, insbesondere beim Zugang zu IT-Systemen oder sensiblen Bereichen des Bundestages.
Dieses Argument klingt auf den ersten Blick plausibel – hält einer näheren Prüfung jedoch nicht stand.
Erstens existieren bereits ausreichende Instrumente des Straf-, Sicherheits- und Disziplinarrechts. Wer eine reale Gefahr darstellt, kann individuell überprüft, sanktioniert oder ausgeschlossen werden – rechtsstaatlich, einzelfallbezogen und gerichtlich überprüfbar.
Zweitens rechtfertigt Sicherheitsvorsorge keinen kollektiven Finanzentzug. Wenn Abgeordnetenbüros pauschal Mittel gestrichen werden, weil eine Behörde „Zuverlässigkeit“ verneint, wird nicht Sicherheit geschaffen, sondern politischer Druck ausgeübt.
Drittens liegt der entscheidende Unterschied darin, wer entscheidet: Nicht ein Gericht, sondern die Exekutive. Nicht transparent, sondern gutachterlich. Nicht überprüfbar, sondern faktisch endgültig.
Was hier als Extremismusbekämpfung etikettiert wird, ist in Wahrheit eine Machtverschiebung zulasten der parlamentarischen Opposition.
Daniel Günther und die schleichende Umdeutung der FDGO
In diesem Kontext erhalten Äußerungen und politische Vorstöße führender Regierungsvertreter – etwa von Daniel Günther – eine neue Qualität. Wiederholt hat Günther öffentlich gefordert, den politischen Raum für bestimmte Oppositionsparteien enger zu ziehen und deren institutionelle Teilhabe zu begrenzen.
Beispielhaft sind Aussagen und Debatten im Zusammenhang mit der Haushalts- und Ordnungspolitik sowie dem Umgang mit der Opposition dokumentiert, etwa in:
- Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2025/2026
- öffentlichen Stellungnahmen Daniel Günthers zur „wehrhaften Demokratie“, abrufbar u. a. über regierung.schleswig-holstein.de
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung erscheint hier nicht mehr als offener Rahmen, sondern als politisch zu schützendes Deutungsmonopol.
Opposition soll nicht mehr argumentativ gestellt, sondern administrativ begrenzt werden. Nicht verboten, sondern ausgehungert. Nicht ausgeschlossen, sondern handlungsunfähig gemacht werden.
Historische Parallelen – keine Gleichsetzung, sondern eine Warnung
Niemand behauptet, wir lebten im Jahr 1933. Aber wer Geschichte ernst nimmt, weiß: Autoritäre Systeme beginnen nicht mit Gewalt, sondern mit Aktenvermerken.
Auch in der Frühphase der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden politische Gegner nicht sofort verboten, sondern:
- als „unzuverlässig“ eingestuft
- von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen
- aus Institutionen verdrängt
- administrativ blockiert
Der entscheidende Schritt war nie der offene Bruch mit der Ordnung, sondern ihre Umdeutung.
Genau hier liegt die Gefahr: Wenn der Staat beginnt, politische „Zuverlässigkeit“ zur Voraussetzung parlamentarischer Arbeit zu machen, verlässt er den Boden der FDGO – selbst dann, wenn er behauptet, sie zu verteidigen.
Finanzielles Aushungern ist Machtmissbrauch
Das gezielte finanzielle Austrocknen politischer Gegner ist ein historisch bekanntes Instrument autoritärer Systeme. Nicht durch offene Verbote, sondern durch Haushaltsrecht, Förderlogiken und administrative Bewertungen.
Das Ergebnis ist immer dasselbe: Opposition wird entkernt, nicht widerlegt.
Das ist kein Schutz der FDGO – das ist ihr Gegenteil
Die FDGO schützt nicht die Regierung vor der Opposition. Sie schützt die Opposition vor der Regierung.
Wer parlamentarische Arbeit von exekutiven Gutachten abhängig macht, Abgeordnetenmittel politisch konditioniert und missliebige Strömungen administrativ marginalisiert, handelt nicht defensiv, sondern autoritär.
Das ist ein Skandal.
Fazit
Was hier vorgeschlagen und vorbereitet wird, ist kein Ausrutscher. Es ist Teil einer Entwicklung hin zu einer verwalteten Demokratie, in der die Regierenden definieren, wer noch legitimer Teil des Systems ist – und wer nicht.
Statistik-, Sicherheits- und Verwaltungspolitik mögen bequem sein – aber die Realität lässt sich nicht abschaffen. Nur verschleppen. Und der Preis dafür wird hoch sein.
Die DDR bezeichnete sich als Demokratisch.
Und die von ihr damals errichtete Mauer war ein notwendiger antiimperialistischer Schutzwall.
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Habe dazu (versucht) zu recherchieren und das gefunden:
Es gibt derzeit kein generelles Gesetz oder Urteil, das allen Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten im Jahr 2026 die Bezahlung verweigert. Dennoch gibt es spezifische Entwicklungen, die zu Gehaltsstopps oder Diskussionen über die Finanzierung geführt haben:
Sperre für verfassungsfeindliche Mitarbeiter: Im September 2025 wurde bekannt, dass die Bundestagsverwaltung die Gehälter für einzelne Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten gesperrt hat. Hintergrund ist die Prüfung, ob diese Mitarbeiter Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. In solchen Fällen kann der Bundestag die Auszahlung aus Steuergeldern verweigern.
Initiativen gegen "Extremisten im Parlament": In einigen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz) gab es 2025 Vorstöße, Gesetze zu ändern, um die Finanzierung von Mitarbeitern mit rechtsextremem Hintergrund grundsätzlich zu unterbinden.
Reguläre Mitarbeiterpauschale: Für die Mehrheit der Mitarbeiter gilt weiterhin der Standard: Abgeordnete verfügen 2026 über eine monatliche Mitarbeiterpauschale (ca. 26.650 € bis 28.700 €), aus der die Gehälter direkt von der Bundestagsverwaltung gezahlt werden.
Wer nun prüft ob jemand verfassungswidrig arbeitet und was die Messlatte dafür ist? Auf Bundesebene prüft die Bundestagsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Und bevor es eine AFD gab, wurden diese Regeln nicht verschärft. Die letzten Jahre waren öfters Vorkommnisse und es kam heraus welchem Milleeu so manche Mitarbeiter angehören. Da trifft es meiner Meinung nach keine Unschuldigen, sondern es gibt sicher noch etliche Freunde des Nationalsozialismus unter Mitarbeitern. Meine Meinung setzt sich aus Dokus, Misstrauen, Bauchgefühl usw zusammen.
Lg
Danke für deine Recherche und die ausführliche Darstellung – das ist genau der Punkt, den ich anspreche. Du hast recht: Es gibt derzeit kein generelles Gesetz, das allen Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten die Bezahlung verweigert. Die aktuelle Regelung (Stand Januar 2026) sieht vor, dass Abgeordnete weiterhin über die Mitarbeiterpauschale (ca. 26.650–28.700 € monatlich, direkt von der Bundestagsverwaltung abgerechnet) ihre Leute bezahlen können – selbst wenn diesen der Hausausweis oder IT-Zugang verweigert wird.
Genau deswegen schreibe ich ja nicht umsonst: „In einem offiziellen Dokument wird offen vorgeschlagen“, dass diese Lücke geschlossen werden soll.Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat vor Weihnachten 2025 (per analoger Hauspost an die Fraktionsspitzen) einen Brief verschickt, in dem sie explizit eine Änderung des Abgeordnetengesetzes fordert. Zitat aus dem Schreiben (wie es in Medien wie tagesschau.de, Apollo News, Junge Freiheit und RND zitiert wird):„Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.“
Der Kern: Mitarbeiter, denen wegen verneinter Zuverlässigkeit (Sicherheitsbedenken, mögliche verfassungsfeindliche Zwecke) der Hausausweis/IT-Zugang verweigert wird, sollen künftig nicht mehr aus staatlichen Mitteln finanziert werden dürfen – auch nicht außerhalb des Parlamentsgebäudes. Das würde die AfD (die aktuell am stärksten betroffen ist: Seit September 2025 wurden mindestens 7 Ausweise verweigert, fast ausschließlich AfD-Mitarbeiter) massiv treffen.
Die Prüfung erfolgt durch die Bundestagsverwaltung (in Kooperation mit Polizei, Bundeszentralregister etc.), und es wird diskutiert, künftig auch Verfassungsschutz-Erkenntnisse einzubeziehen – was die AfD als „kalten Parteiverbot durch die Hintertür“ brandmarkt (siehe Bernd Baumann auf X).
Deine Einschätzung teile ich teilweise: Es gab in den letzten Jahren reale Fälle (z. B. vorbestrafte Personen, Verbindungen zu rechtsextremen Milieus), bei denen die Sperrung nachvollziehbar wirkt. Gleichzeitig ist die Messlatte hochgradig subjektiv und politisch aufgeladen – vor allem, wenn der Verfassungsschutz (der die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem einstuft) künftig stärker einbezogen wird. Das riecht nach selektiver Anwendung, besonders wenn man vergleicht, wie bei anderen Parteien oder linken Gruppierungen (siehe unsere früheren Diskussionen zu ZPS/Vulkangruppe) oft milder vorgegangen wird.
Fazit: Es ist (noch) kein Gesetz, sondern ein offener Vorschlag aus höchster parlamentarischer Stelle – aber genau das macht es brisant. Wenn das durchgeht, könnte es die Arbeitsfähigkeit der AfD als Opposition strukturell einschränken. Deshalb muss man das laut thematisieren – als Bürgerpflicht gegen schleichende Einschränkungen des freien Mandats.
Was denkst du: Kommt die Gesetzesänderung durch, oder blockt die AfD das mit Klagen/Öffentlichkeit?
Du weißt, dass für mich der ganze Haufen zusammengehört aaaber wäre ich jetzt neutral, müsste ich sagen, dass diese Situation und dein kleiner Zeitungsschnipsel mehr heftige Auswirkungen haben kann als auf den ersten Blick. Abstrafen und aushungern baut einen riesigen Druck auf. Ich würde mich als Partei total ungerecht behandelt fühlen. Abgeordnete stehen somit noch mehr unter Beobachtung. Ich kann mir vorstellen dass die AFD das noch abblocken kann.
Schon irre dass es nicht für ein Verbot reicht - egal ob aus ethischen oder moralischen Gründen aber dann hinterrücks eine Umstellung planen die es noch nie zuvor gab. Das Thema wird noch spannend..
@anjalein
Genau, und das macht die Sache noch brisanter: Wir kennen genau dieses Muster schon aus der Frühphase der NS-Machtübernahme 1933.
Damals haben die Nationalsozialisten – ebenfalls ohne offenes Parteiverbot für alle Gegner auf einmal – schrittweise und unter dem Schein von Legalität die Opposition ausgehöhlt:
Das Ergebnis: Oppositionelle konnten ihre Arbeit nicht mehr machen, wurden finanziell und organisatorisch ausgehungert, während man vorgab, nur „Staatsfeinde“ und „Unzuverlässige“ zu treffen. Der Reichstag wurde entmachtet (Ermächtigungsgesetz), blieb aber formal bestehen – als Fassade.Heute schlägt man einen ähnlichen Weg ein: Kein offenes Verbot der AfD (das würde vor dem BVerfG wohl scheitern), stattdessen schleichende administrative Maßnahmen – Hausausweisverweigerung, IT-Sperren, und jetzt der Vorschlag, die staatliche Finanzierung der Mitarbeiter zu kappen, wenn die Bundestagsverwaltung (mit Verfassungsschutz-Input) „Zuverlässigkeitsbedenken“ hat.
Das ist kein Schutz der Demokratie, das ist der klassische Versuch, eine Opposition funktionsunfähig zu machen, ohne das hohe verfassungsrechtliche Hürdenverfahren eines Parteiverbots (Art. 21 Abs. 2+4 GG) ernsthaft zu bemühen. Und genau das haben die Nazis 1933 vorgemacht: Verfassung nicht frontal abschaffen, sondern aushöhlen – mit dem Ergebnis, dass am Ende nur noch eine Fraktion übrig war.
Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung wirklich schützen will, darf sie nicht selektiv und mit Mitteln verbiegen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Sonst endet man genau dort, wo man vorgibt bekämpfen zu wollen.
Was meinst du – sieht man das in der aktuellen Debatte zu wenig, oder ist das inzwischen bewusst tabu?
Und ja, ich weiß: Vergleiche mit 1933 sind immer heikel – aber wenn das Muster so frappierend ähnlich ist, darf man es auch benennen, finde ich.