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RE: Finanzielles Aushungern der Opposition – Wie der Staat die FDGO „anpasst“, statt sie zu schützen

in #deutschlast month

Du weißt, dass für mich der ganze Haufen zusammengehört aaaber wäre ich jetzt neutral, müsste ich sagen, dass diese Situation und dein kleiner Zeitungsschnipsel mehr heftige Auswirkungen haben kann als auf den ersten Blick. Abstrafen und aushungern baut einen riesigen Druck auf. Ich würde mich als Partei total ungerecht behandelt fühlen. Abgeordnete stehen somit noch mehr unter Beobachtung. Ich kann mir vorstellen dass die AFD das noch abblocken kann.
Schon irre dass es nicht für ein Verbot reicht - egal ob aus ethischen oder moralischen Gründen aber dann hinterrücks eine Umstellung planen die es noch nie zuvor gab. Das Thema wird noch spannend..

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@anjalein
Genau, und das macht die Sache noch brisanter: Wir kennen genau dieses Muster schon aus der Frühphase der NS-Machtübernahme 1933.

Damals haben die Nationalsozialisten – ebenfalls ohne offenes Parteiverbot für alle Gegner auf einmal – schrittweise und unter dem Schein von Legalität die Opposition ausgehöhlt:

  • Zuerst die Reichstagsbrandverordnung (28. Februar 1933): Grundrechte außer Kraft, massenhafte Verhaftungen politischer Gegner.
  • Dann das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (7. April 1933): Politisch missliebige Beamte (vor allem Sozialdemokraten, Kommunisten, Juden) wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt – angeblich zur „Säuberung“ und „Wiederherstellung“.
  • Parallel die Gleichschaltung aller Institutionen: Wer nicht linientreu war, verlor Zugang zu Ämtern, Ressourcen, Informationen – oft über Verwaltungsakte, ohne großes Gerichtsverfahren.

Das Ergebnis: Oppositionelle konnten ihre Arbeit nicht mehr machen, wurden finanziell und organisatorisch ausgehungert, während man vorgab, nur „Staatsfeinde“ und „Unzuverlässige“ zu treffen. Der Reichstag wurde entmachtet (Ermächtigungsgesetz), blieb aber formal bestehen – als Fassade.Heute schlägt man einen ähnlichen Weg ein: Kein offenes Verbot der AfD (das würde vor dem BVerfG wohl scheitern), stattdessen schleichende administrative Maßnahmen – Hausausweisverweigerung, IT-Sperren, und jetzt der Vorschlag, die staatliche Finanzierung der Mitarbeiter zu kappen, wenn die Bundestagsverwaltung (mit Verfassungsschutz-Input) „Zuverlässigkeitsbedenken“ hat.

Das ist kein Schutz der Demokratie, das ist der klassische Versuch, eine Opposition funktionsunfähig zu machen, ohne das hohe verfassungsrechtliche Hürdenverfahren eines Parteiverbots (Art. 21 Abs. 2+4 GG) ernsthaft zu bemühen. Und genau das haben die Nazis 1933 vorgemacht: Verfassung nicht frontal abschaffen, sondern aushöhlen – mit dem Ergebnis, dass am Ende nur noch eine Fraktion übrig war.

Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung wirklich schützen will, darf sie nicht selektiv und mit Mitteln verbiegen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Sonst endet man genau dort, wo man vorgibt bekämpfen zu wollen.

Was meinst du – sieht man das in der aktuellen Debatte zu wenig, oder ist das inzwischen bewusst tabu?

Und ja, ich weiß: Vergleiche mit 1933 sind immer heikel – aber wenn das Muster so frappierend ähnlich ist, darf man es auch benennen, finde ich.