Drei beispielhafte Fälle von Machtmißbrauch in Deutschland
Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Fall 1:
Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich erhebt für einen Mandanten Klage gegen Dr. Lothar Wieler, den Fachtierarzt des Robert Koch-Instituts. Der Streitwert wird mit 50000 Euro beziffert.
Kurz nach Einreichung der Klage wird das Kanzleramt über die Klage unterrichtet und der Streitwert auf 31 Millionen Euro angehoben, sodaß dem Kläger nun prohibitiv hohe Kosten drohen. Zusätzlich wird sein Unternehmen von der Gewerbeaufsicht in die Mangel genommen.
Das kann man nur als Rachefeldzug bezeichnen. Ein beschämendes Exempel für eine weisungsabhängige Justiz.
Fall 2:
Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller fühlt sich durch eine Photomontage zu Unrecht verunglimpft, was später gerichtlich festgestellt wird. Eine Dame ersetzt ein Pamphlet mit der Aufschrift „Kältebus rettet Leben! 01785235838“, mit dem Müller tatsächlich öffentlich abgebildet ist, durch den Text „Alle nach#Berlin“. Damit spielt sie an auf Müllers verantwortungslose, da permissive Migrationspolitik in Anbetracht hoher Mieten an.
Müller wendet sich an die Staatanwaltschaft mit dem Briefkopf des Regierenden Bürgermeisters. Er schreibt persönlich an den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach mit dem Betreff „Strafantrag des Dienstvorgesetzten“ und dringt auf ein Strafverfahren.
Die ansonsten überlastete Behörde leitet sofort ein Verfahren ein und beantragt ohne vorherige Anhörung eine Hausdurchsuchung bei der Beschuldigten. Dem Antrag gibt ein Gericht statt. Das Landeskriminalamt durchsucht daraufhin die Wohnung, wozu es keinen Anlaß gibt und was der Verhältnismäßigkeit Hohn spricht.
Das gesamte Verfahren wird später als rechtswidrig befunden.
in ganz eklatanter Fall von Amtsmißbrauch durch Müller mit Hilfe einer obrigkeitshörigen Justiz.
Fall 3:
Auch hier geht es um eine Photomontage, deren Gegenstand Dieter Reiter, der Münchener Oberbürgermeister, ist.
Der „Bayern ist frei“-Autor Hartmut Pilch setzt den Kopf von Reiter auf den Allerwertesten eines Reiter-Sympathisanten. Dafür wird er nach einer Hausdurchsuchung in einem Gerichtsverfahren in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Das Gericht sieht die Darstellung nicht als von der Meinungsfreiheit oder der Freiheit der Kunst gedeckt.
Auch hier geht es dem Gericht primär um den Abschreckungseffekt auf Nachahmer.
Der Fall wird wohl noch weitere Gerichtsinstanzen beschäftigen.
Alle drei Fälle verbindet, daß nicht regimekonforme Bürger, die ihre Rechte beanspruchen, davon durch den Einsatz illegaler Mittel abgeschreckt und zum Schweigen gebracht werden sollen. Eine willfährige Justiz ermöglicht diesen Skandal.
https://www.facebook.com/109643810574694/videos/516561582832122
https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-strafantrag-von-berlins-regierungschef-lka-durchsuchte-rechtswidrig-wohnung-von-zehlendorferin-amtsmissbrauch/27192884.html
https://bayernistfrei.com/2021/05/04/fischfang/
Interessant sind § 143 und
§ 146 (Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen)
vom Gerichtsverfassungsgesetz.
Der weggefallene §3 (oder §5) GVG ist auch interessant. Jetzt steht da "weggefallen", aber vorher stand da "alle Gerichte sind Staatsgerichte". Mein Anwalt meinte, man könnte argumentieren, daß er deshalb weggefallen ist, weil das selbstverständlich ist. Ich finde diese Begründung sehr dünn, denn mit diesem Argument könnte man die Anzahl der Paragraphen in DE nämlich mindestens halbieren.
Genau das ist der Punkt! War von mir zuvor schon besprochen worden in https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/wenn-belarus-dann-auch-die-usa-staatsanwaltschaft-uebernehmen-sie