Demokratie mit Bedingungen - Es beginnt nie mit Stiefeln

Es beginnt nie mit Stiefeln.

Es beginnt mit Worten. Mit Formulierungen. Mit dem Satz: „So kann es jedenfalls nicht weitergehen.“

Der aktuelle Gesetzentwurf, der den Entzug des passiven Wahlrechts – also das Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren – erleichtern soll, wird genau so verkauft: als notwendige Reaktion auf eine entgleisende Debattenkultur, auf Hass, Hetze und eine wachsende Zahl politisch motivierter Straftaten.

Die Zahlen sind real. Politisch motivierte Kriminalität ist zuletzt deutlich angestiegen – insgesamt um bis zu 40 %, bei Hasskriminalität im Internet um rund 30 %. Wer das ignoriert, argumentiert unseriös.

Die Frage ist jedoch nicht, ob der Staat reagieren darf. Die Frage ist, wie er reagiert – und welche Linie er dabei überschreitet.

Was tatsächlich geplant ist – und was nicht

Zunächst eine notwendige Präzisierung: Der geplante Entzug betrifft nicht das aktive Wahlrecht. Niemand verliert seine Stimme. Wählen bleibt erlaubt.

Betroffen ist ausschließlich das passive Wahlrecht – das Recht, selbst zu kandidieren.

Außerdem handelt es sich nicht um einen Automatismus. Ein Gericht kann den Entzug anordnen, es muss es nicht.

All das mildert den Eingriff – formal.

Materiell jedoch wird eine neue Schwelle überschritten: Zum ersten Mal wird offen darüber diskutiert, politische Teilhabe an die moralische Bewertung von Sprache zu knüpfen.

Warum der Zeitpunkt misstrauisch macht

Der Entzug des passiven Wahlrechts ist kein neues Instrument. § 45 StGB kennt ihn seit Jahrzehnten – allerdings unter engen Voraussetzungen: bei schweren Verbrechen und in der Regel erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Entsprechend selten wurde dieses Mittel angewandt.

Der neue Entwurf setzt genau hier an – nicht, weil das bestehende Recht versagt hätte, sondern weil die Hürde gezielt abgesenkt werden soll.

Was früher an gravierende Straftaten gebunden war, soll künftig auch bei Delikten möglich sein, die näher am politischen Meinungskampf liegen.

Das wirft eine unbequeme Frage auf:

Warum jetzt?

Die plausibelste Antwort lautet nicht „Vollzugslücke“, sondern: Erweiterung des Zugriffs.

Die Logik dahinter

Das zentrale Argument der Befürworter lautet: Die Demokratie müsse sich gegen ihre Feinde wehren. Wer dauerhaft Hass verbreite, untergrabe das Gemeinwesen und dürfe es nicht repräsentieren.

Das klingt vernünftig. Und genau darin liegt die Gefahr.

Denn diese Logik verschiebt den Maßstab: Nicht mehr das Recht entscheidet über politische Teilhabe, sondern eine Bewertung.

Heute trifft sie „die Richtigen“. Morgen genügt ein anderes politisches Klima.

Faschismus beginnt nicht mit Stiefeln

Historisch betrachtet ist das kein neuer Mechanismus.

Auch autoritäre Systeme der Vergangenheit begannen nicht mit Gewalt, sondern mit Verwaltung. Nicht mit Lagern, sondern mit Listen. Nicht mit Verboten, sondern mit Ausschlüssen.

Faschismus beginnt nicht mit Stiefeln. Er beginnt mit Stempeln.

Er spricht nicht von Volksfeinden, sondern von Hetzern. Er nennt sich nicht autoritär, sondern wehrhaft. Und er würde sich niemals selbst Faschismus nennen – denn er ist überzeugt, im Namen des Guten zu handeln.

Der entscheidende Schritt ist nie das Verbot der Meinung. Es ist der Ausschluss des Menschen aus der politischen Gemeinschaft.

Ernst genommen – und trotzdem ignoriert

Diese Spannungen sind nicht theoretisch.

Sie spiegeln sich auch in der Erfahrung wieder, dass formale Präzision, juristische Sauberkeit und fachliche Korrektheit zwar wahrgenommen werden – aber nicht zwingend gehört.

Wer Verfahren exakt einhält, Argumente technisch korrekt vorträgt und selbst höchste formale Hürden mehrfach passiert, kann dennoch auf der Zielgeraden scheitern.

Nicht, weil er unernst ist. Sondern weil er unbequem bleibt.

Das ist die eigentliche Diskrepanz unserer Zeit: Man wird ernst genommen – und zugleich politisch neutralisiert.

Demokratie ist mehr als Moral

Eine Demokratie, die politische Rechte an moralisches Wohlverhalten knüpft, verlässt den Boden des liberalen Verfassungsstaates.

Nicht mit einem Knall. Sondern mit einem Formular.

Wer entscheidet, welche Sprache noch tragbar ist? Wer definiert, wann Zuspitzung zur Untragbarkeit wird?

Die Geschichte zeigt: Solche Grenzen wandern. Immer.

Demokratie lebt nicht davon, dass nur die Angenehmen sprechen dürfen – sondern davon, dass selbst die Unbequemen Rechte behalten.

Gerade dann, wenn man sie kaum erträgt.