Wenn der Staat das falsche Produkt prüft - Der Fall Skywind Energy und ein Behördenversagen mit Millionenfolgen
Was wie ein technisches Missverständnis klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein schwerer Fall staatlichen Versagens mit existenziellen Folgen für ein mittelständisches Unternehmen. Der Unternehmer Fritz Unger, Gründer und Geschäftsführer der Skywind Energy GmbH, erhebt schwere Vorwürfe gegen die österreichische Marktüberwachungsbehörde. Der wirtschaftliche Schaden sei erheblich, die rechtliche Aufarbeitung dauert an.
Grundlage dieses Artikels sind öffentlich zugängliche Stellungnahmen Ungers, ein von ihm veröffentlichtes Video-Statement sowie begleitende Medienberichte. Eine zentrale Zusammenfassung des Falls findet sich auch in seiner aktuellen Spendenkampagne (GoFundMe).
Eine Idee aus „Jugend forscht“ wird Weltmarktprodukt
Die Geschichte von Skywind beginnt 2009 mit einem technischen Projekt bei „Jugend forscht“. Ungers Ziel: Windenergie so zu konstruieren, dass sie dort Strom liefert, wo Photovoltaik an ihre Grenzen stößt – im Winter, bei schlechtem Wetter, für Privathaushalte. Aus der Idee entstand zunächst ein Patent, später ein serienreifes Produkt: eine kleine, robuste Windkraftanlage aus Metall, ausgelegt auf jahrzehntelangen Betrieb.
Nach Unternehmensangaben entschied sich Skywind bewusst für eine vollständige internationale Zertifizierung. Leistung, Sicherheit und Lebensdauer wurden unter Extrembedingungen getestet – unter anderem auf über 2.000 Metern Höhe in den Rocky Mountains. Heute nutzen nach Angaben des Unternehmens mehr als 10.000 Kunden in über 100 Ländern diese Technologie.
Plagiate – und dann der Schock aus Österreich
Bereits 2022 wurde Skywind nach eigener Darstellung auf gefährliche Produktplagiate aufmerksam gemacht. Diese seien äußerlich ähnlich, technisch jedoch minderwertig und potenziell gefährlich gewesen. Das Unternehmen reagierte mit Aufklärung und einem eigenen Prüfprogramm für Kunden.
Am 31. Januar 2025 folgte jedoch ein einschneidender Schritt von staatlicher Seite: Die österreichische Marktüberwachungsbehörde ordnete einen weltweiten Rückruf sämtlicher Skywind-Produkte an. Nach Darstellung Ungers erfolgte dies ohne vorherige Anhörung und ohne effektive Einspruchsmöglichkeit. Eine öffentliche Warnung wurde EU-weit verbreitet, Händler stellten den Vertrieb ein, Kunden wurden gewarnt.
Ein Gutachten, das keines war
Grundlage des Rückrufs war ein angebliches Gutachten der Fachhochschule Kiel. Darin wurde behauptet, Rotorblätter der Skywind-Anlagen könnten binnen kurzer Zeit abbrechen. Unger kontaktierte daraufhin die Hochschule direkt. Die schriftliche Antwort sei eindeutig gewesen: Das Gutachten stammte nicht von der Fachhochschule.
Stattdessen habe es sich um eine private Stellungnahme eines pensionierten Professors gehandelt, der den Briefkopf der Hochschule verwendet habe. Er sei kein vereidigter Gutachter gewesen. Zudem hätten Maße und Gewichte der angeblich geprüften Anlage nicht mit dem Originalprodukt übereingestimmt. Dennoch sei dieses Dokument als Grundlage für einen europaweiten Produktrückruf herangezogen worden.
Juristische Bewertung: Verfahrensrechte verletzt
Die Verfahren wurden nach Angaben im Video unter anderem durch Anwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft begleitet. Aus ihrer Sicht seien grundlegende Verfahrensrechte verletzt worden – insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör sowie die Pflicht, tatsächlich das Produkt des betroffenen Unternehmens zu prüfen.
Späte Originalprüfung: Plagiat statt Produkt
Erst Monate später habe die Behörde – in Anwesenheit von Unternehmensvertretern und vor einem Notar – erstmals eine originale Skywind-Anlage geprüft. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen: Das zuvor untersuchte Produkt sei ein Plagiat gewesen, deutlich größer und schwerer als das Original. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sei das behördliche Vorgehen intern als fehlerhaft erkannt worden.
Gericht hebt Maßnahmen auf – der Schaden bleibt
Im April 2025 hob das österreichische Bundesverwaltungsgericht nach Darstellung Ungers sämtliche Maßnahmen der Marktüberwachung ersatzlos auf; eine Revision sei ausgeschlossen gewesen. Juristisch habe Skywind damit obsiegt.
Wirtschaftlich sei der Schaden jedoch längst eingetreten. Der Absatz sei zeitweise um über 90 Prozent eingebrochen. Ein vom Unternehmen beauftragtes, unabhängiges Wirtschaftsgutachten beziffere den Gesamtschaden inzwischen auf über 7,4 Millionen Euro. In früheren Verfahrensstadien war noch von deutlich geringeren Beträgen die Rede.
Schadenersatz abgelehnt
Skywind beantragte daraufhin Schadenersatz nach dem österreichischen Amtshaftungsgesetz. Im Dezember 2025 sei der Antrag abgelehnt worden – laut Unger mit einer sehr kurzen, nicht näher begründeten Entscheidung. Parallel erklärte der zuständige Wirtschaftsminister vor dem Parlament, die Prüfung von Produktfälschungen falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der Marktüberwachungsbehörde.
Die Sicht der Behörde
Eine ausführliche öffentliche Stellungnahme der zuständigen Behörde oder des Wirtschaftsministeriums zu den Vorwürfen liegt bislang nicht vor. Nach außen wird das Vorgehen nicht als Behördenversagen, sondern als rechtmäßige Gefahrenabwehr dargestellt. Eine detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung mit den später festgestellten Prüfungsfehlern ist öffentlich bislang nicht dokumentiert.
Ein strukturelles Problem
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Wie kann eine Behörde ein Unternehmen auf Basis eines unzutreffenden oder missbräuchlich erstellten Dokuments faktisch vom Markt nehmen? Warum greift kein automatischer Ausgleich, wenn ein Gericht ein solches Vorgehen vollständig aufhebt? Und wie realistisch ist effektiver Rechtsschutz, wenn Prozesskosten selbst für erfolgreiche Kläger existenzbedrohend sein können?
Fazit
Der Fall Skywind Energy zeigt in zugespitzter Form, wie schnell behördliches Handeln – selbst wenn es formell dem Schutz von Verbrauchern dienen soll – zu irreversiblen wirtschaftlichen Schäden führen kann, wenn Verfahrensrechte missachtet werden. Juristische Korrekturen kommen oft spät, während Ruf, Marktposition und Vertrauen bereits zerstört sind.
Ob es am Ende zu einem Schadenersatz kommt, ist offen. Klar ist jedoch: Der Konflikt reicht über ein einzelnes Unternehmen hinaus. Er berührt die Grundfrage, wie viel Verantwortung der Staat für die Folgen eigenen Fehlhandelns übernimmt – und ob effektiver Rechtsschutz in der Praxis allen offensteht oder an finanziellen Hürden scheitert.
Wer den weiteren Verlauf verfolgen oder sich ein eigenes Bild machen möchte, findet zusätzliche Informationen in der öffentlichen Darstellung des Unternehmens, unter anderem in der laufenden Spendenkampagne zur Finanzierung des Rechtswegs (hier).

