Wenn Gerichte die Realität ausblenden – Warum das Hamburger Correctiv-Urteil ein rechtsstaatliches Warnsignal ist
Am Landgericht Hamburg wurde ein Urteil vorbereitet, das über einen presserechtlichen Streit hinausweist. Es offenbart ein strukturelles Problem, das jeden betrifft – unabhängig von der politischen Einordnung: Es geht um Wahrnehmung, Verantwortung für öffentliche Wirkung und die Frage, ob Gerichte noch berücksichtigen, wie die Öffentlichkeit Texte tatsächlich versteht.

Worum geht es?
Correctiv schrieb in einem Potsdam-Artikel von einem „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“, obwohl Correctiv später selbst zugab, dass in Potsdam weder Ausweisungspläne diskutiert noch ein solcher Plan vorgestellt wurde. Die Formulierung löste eine Welle der Sekundärberichterstattung aus (u. a. ARD, ZDF, SPIEGEL, t-online, taz), viele Medien berichteten von angeblichen Abschiebungsplänen und verloren später Unterlassungsverfahren, weil sie Tatsachenbehauptungen verbreitet hatten, die nicht stattgefunden hatten.
Das Landgericht Hamburg wertet die streitige Formulierung nun als Meinungsäußerung – und entzieht damit die Formulierung der Verantwortungsprüfung, obwohl die Rezeption durch Medien und Öffentlichkeit eindeutig war.
Der Skandal liegt im Weg, nicht nur im Urteil
Das zentrale Problem ist systemisch: Das Gericht blendet aus, wie der Text tatsächlich verstanden wurde. Die Fakten sind klar:
- Zahlreiche Medien und Leser entnahmen dem Artikel die Behauptung, es gehe um Ausweisungen.
- Correctiv inszenierte die Recherche so, dass dieser Eindruck beim Publikum hängenblieb.
- Mehrere Medien wurden wegen dieser Rezeption verurteilt.
Und dennoch meint das Gericht: Eine rein textinterne, logische Analyse im Saal reiche aus. Die reale Wirkung auf Leser:innen spiele keine Rolle. Das unterläuft das Prinzip des Äußerungsrechts, das die Wirkung einer Äußerung auf die Öffentlichkeit bewerten muss – nicht nur ihre Binnenlogik.
Der verständige Durchschnittsleser – und die Realität
Gerichte haben sich an der Konstruktion des „verständigen Durchschnittslesers“ zu orientieren: Wie würde ein gewöhnlicher Rezipient einen Text verstehen? Im vorliegenden Fall aber wird die Lesart professioneller Journalist:innen als „interessengeleitete Schutzbehauptung“ abgetan, statt sie ernsthaft als Indiz für eine wirkungsbezogene Interpretation zu prüfen.
Die Schlussfolgerung, dass hunderte Journalist:innen und Leser:innen alle simultan „schlampig“ gelesen hätten, ist weder plausibel noch verfassungskonform, wenn damit die tatsächliche Wirkung unbeachtet bleibt.
Warum das rechtsstaatlich gefährlich ist
Wenn ein Gericht die reale Rezeption ignoriert, drohen vier Folgen:
- Medien können suggestive Wertungen formal als „Meinung“ tarnen und so Faktenwirkung erzeugen.
- Die tatsächliche Wirkung einer Berichterstattung wird irrelevant – selbst bei massenhaftem Missverständnis.
- Verantwortung für Fehlinterpretationen wird abgeschoben, nicht geklärt.
- Das Vertrauen in Gerichte und in die Funktion des Äußerungsrechts sinkt, weil die Instanz realitätsfern wirkt.
Damit wird nicht nur ein Einzelfall entschieden, sondern ein Präzedenzfall geschaffen, der die Grenze zwischen Tatsachen und Bewertungen verwässert und die Wahrheitspflicht in der Presse aushöhlt.
Der Kontrast: LG Berlin II
Im Gegensatz dazu erkannte das Landgericht Berlin II die breite Rezeption des Correctiv-Artikels an und berücksichtigte die Wirkung bei der Bewertung. Es stellte fest, dass der Text bei vielen Leser:innen den falschen Eindruck erzeugt habe, in Potsdam seien Ausweisungspläne entworfen worden. Diese Anerkennung der Wirkung war keine Verurteilung des Mediums, wohl aber eine realistische Einordnung der publizistischen Folgen.
Warum das ein gesamtgesellschaftliches Problem ist
Der Fall zeigt, wie groß die Lücke zwischen juristischer Idealwelt, Medienrealität und öffentlicher Wahrnehmung werden kann. Ein Rechtsstaat bleibt nur dann funktionsfähig, wenn Gerichte die reale Wirkung von Sprache ernstnehmen. Pressefreiheit umfasst nicht das Recht, mit suggestiven Formulierungen massenhaft Missverständnisse auszulösen und die Verantwortung darauf abzuschieben.
Fazit
Der Kern des Problems ist nicht Correctiv, nicht Vosgerau und nicht eine politische Lagerbildung. Der Kern ist ein Gericht, das erklärt: „Was draußen passiert, ist nicht relevant. Wir bleiben bei unserer eigenen Deutung.“
Wenn Gerichte die Wirkung öffentlicher Sprache ignorieren, entsteht ein Abgrund zwischen Recht und Wirklichkeit. Und ein Rechtsstaat, der seine eigene Wirklichkeitsblindheit nicht erkennt, riskiert das wichtigste Gut: Vertrauen.
Zustimmung in den meisten Punkten. Aber einen gebe ich Dir noch oben drauf: daran, daß Zusammenhänge aus Darstellungen falsch verstanden, falsch interpretiert werden, ist nicht nur die Presse schuld. Wo bleibt der textverstehende Leser? Also... Genau genommen bleibt der unbeteiligt: Textverständnis ist nämlich längst nicht mehr so gegeben, wie wir es aus der Zeit unserer Schulabschlüsse noch kennen. Unser Wortschatz liegt (Alterklassendurchschnitt) zwischen 12.000 und 16.000 Wörtern - aktiv. Passiv, also rein vom Verständnis her, sogar bei 40.000. Ich sage 'mal: wir können lesen und Inhalte erfassen im Sinne von analysieren, gegenprüfen, verstehen. Ein Schulabgänger von heute (wiederum Durchschnitt, es gibt Gott-sei-Dank Ausnahmen!) hat noch einen aktiven Wortschatz von 1.000-3.000 Wörtern und liegt passiv bei etwa 10.000.
Das richtige Verständnis des Textes eines ausgebildeten Journalisten ist da eher unwahrscheinlich. Daher beobachten wir den wunderbaren Trend, daß uns gleich mit dem Text erklärt wird, wie wir ihn einordnen sollen. Man ist sich also des tatsächlichen Mankos bewußt, benutzt das aber zum Transport satanischer Botschaften. Oder so ähnlich ;-))
In der Tat, auch ein riesen Thema für sich... die Aufmerksamkeitsspanne und das fehlende Textverständnis. In vielen Schulen kann richtiges Textverständnis oft gar nicht mehr unterrichtet werden, weil Lehrer zunächst Grundbegriffe erklären müssen, die viele Kinder schlicht nicht kennen, zum Beispiel „Busch“ oder andere alltägliche Begriffe. Glücklicherweise bin ich recht gebildet, und Freunde sagen oft: „Oh, es ist schön, mit dir zu reden, weil du einfach anders sprichst und formulierst.“ Vieles davon ist erlernt, z. B. durch Bücher wie die von Hermann Hesse, die ich verschlungen habe.
In diesem Fall wurde jedoch eine offensichtliche Lüge verbreitet – trotz gerichtlichem Verbot und unter Strafandrohung – und dann extra weiter wiederholt. Aus der Psychologie wissen wir: Je häufiger etwas wiederholt wird, desto eher fühlt es sich „wahr“ an.
Damit werden klare Doppelstandards deutlich, die immer problematisch sind, egal gegen wen sie eingesetzt werden. Erst wird objektiv festgestellt, dass es eine Lüge war – und dann wird sie trotzdem als „Meinung“ gerettet, solange es politisch passt.
Genau diese Doppellogik untergräbt Vertrauen in Institutionen: Wenn Fakten relativiert werden, wird Recht beliebig. Und ein Staat, dem man nicht mehr vertraut, wirkt irgendwann autoritärer, als er es tatsächlich ist.