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RE: "Erschließungsbeitragsbescheid".

in #deutsch5 years ago

Interessant ist es, keine Frage!
Da ich beruflich aber mit den Kosten häufiger konfrontiert bin, finde ich diese auch nicht außergewöhnlich. Bis auf die 10TSD für die Tiefbauarbeiten sollten die übrigen Kosten auch im Vorfeld (Kostenschätzung des Architekten oder Bauträgers) erfasst worden sein.

Die Kosten für die Baugenehmigung fehlen auch noch!!

Manche Kommunen, die Grundstücke veräußern, haben jedoch auch günstigere Grundstückspreise je qm und stellen die Erschließungskosten separat in Rechnung. Also hatte man beim Erwerb des Grundstücks vielleicht schon einen Vorteil.

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Da ich beruflich aber mit den Kosten häufiger konfrontiert bin, finde ich diese auch nicht außergewöhnlich.

Das ist ja gerade das Schlimme! :)

Und ja, es fielen noch weit mehr Kosten als die hier aufgeführten an ...

Zum Mäusemelken!