Drei Klassen im Wartezimmer – wie Sonderregeln das Gleichheitsgebot aushebeln
Im deutschen Gesundheitswesen existieren faktisch drei Patientengruppen mit klar unterschiedlichen Abrechnungswegen und Vergütungen. Das schafft falsche Anreize, belastet die gesetzlichen Kassen und widerspricht dem Geist von Art. 3 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“).

Vergleich: einfache Zahnfüllung (Composite)
| Gruppe | Abrechnungsgrundlage | Beispiel | Vergütung (ca.) | Kommentar |
|---|---|---|---|---|
| 1. Kassenpatient (GKV) | BEMA-Nr. 13a | Einfache plastische Füllung (1 Fläche) | ~ 25–35 € | Pauschaliert, budgetiert; bei höherem Zeitaufwand oft kaum kostendeckend. |
| 2. Asylbewerber (§§ 4–6 AsylbLG) | Meist GOZ/GOÄ über Sozialamt (Kostenzusage) | Gleiche Füllung nach GOZ 2060 | ~ 60–80 € | Häufig GOZ-Abrechnung; Zahlung außerhalb der GKV-Budgets, teils fast doppelt so hoch wie GKV. |
| 3. Privatpatient (GOZ) | GOZ mit Steigerungsfaktor (z. B. 2,3–3,5) | GOZ 2060, z. B. Faktor 2,3–2,7 | ~ 60–100 € | Frei kalkulierbar je nach Schwierigkeit, Zeit und Aufwand. |
Was man daraus sieht:
- GKV: niedrig vergütet und budgetiert → für Praxen oft unattraktiv.
- AsylbLG-Fälle: häufig außerhalb der GKV-Budgets über Sozialämter/GOZ → finanziell deutlich attraktiver.
- Privat: höchste Flexibilität über GOZ-Faktoren.
Warum gibt es für Gruppe 2 Sonderwege?
Die medizinischen Leistungen für Asylbewerber richten sich primär nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
- § 4 AsylbLG: Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen (inkl. zahnärztlicher Behandlungen) ist zu gewähren.
- § 6 AsylbLG: Im Einzelfall können weitere notwendige Leistungen bewilligt werden (z. B. aufwendigere zahnärztliche Maßnahmen), wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
In der Praxis laufen diese Fälle häufig über Kostenzusagen der Sozialämter und werden nach GOZ/GOÄ abgerechnet – also nicht aus den gedeckelten GKV-Budgets. Für Praxen ist das finanziell attraktiver als die gleiche Leistung für Kassenpatienten.
Verfassungsrahmen (Art. 3 GG)
Art. 3 Abs. 1 GG lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die Frage, ob hier echte Gleichheit gewahrt wird, ist keine „rechte“ Debatte, sondern eine verfassungsrechtliche. Wenn der Staat durch Sonderwege systematisch Gruppen bevorzugt, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht, das Vertrauen und Akzeptanz untergräbt.
Ökonomische Folgen
- Mehr Einzelfallabrechnungen außerhalb der GKV-Budgets → zusätzliche Verwaltungskosten.
- Praxen priorisieren wirtschaftlich attraktivere Fälle → längere Wartezeiten für GKV-Versicherte.
- Schleichende Aushöhlung der solidarischen GKV-Strukturen.
Politische Implikation
Unter dem Label „Humanität“ ist eine Parallelstruktur entstanden, die weder den GKV-Versicherten noch dem gesellschaftlichen Frieden hilft. Wer echte Gleichheit will, muss gleiche Regeln und Vergütungen für gleiche Leistungen schaffen – unabhängig von Status oder Herkunft.
Fazit
Wir haben faktisch drei Klassen mit unterschiedlichen Anreizen. Für die gleiche medizinische Leistung erhält die Praxis je nach Gruppe teils das Doppelte. Das erklärt Terminengpässe und Unmut – und ist lösbar:
- Gleiche Vergütung für gleiche Leistung (einheitliche, transparente Sätze).
- Weniger Parallel- und Sonderwege, mehr Stärkung der GKV-Strukturen.
- Rückkehr zum Geist des Art. 3 GG: Gleiche Behandlung für alle.
Frage an die Community
Wie würdet ihr das fair lösen? Einheitliche Sätze für alle Fälle über die GKV? Oder behutsame Sonderregelungen – aber ohne bessere Vergütung als in der GKV? Oder haltet ihr die aktuelle Lage für vertretbar? Welche Modelle kennt ihr aus euren Praxen/Regionen?
Unser Gesundheitssystem beruhte ursprünglich auf einem klaren, gerechten Prinzip – alle werden gleich behandelt, aber wer mehr will, kann freiwillig mehr zahlen. Das war der Kompromiss zwischen Solidarität und Eigenverantwortung, zwischen Sozialstaat und Freiheit.
Mit der heutigen „dritten Gruppe“ wird dieses Prinzip stillschweigend ausgehebelt. Denn wer gar nichts einzahlt, kann trotzdem Leistungen erhalten, die außerhalb der GKV-Budgets vergütet und damit besser bezahlt sind als bei normalen Kassenpatienten. Das ist keine Humanität, das ist ein Systemfehler.
Das ursprüngliche Versprechen des Rechtsstaats war:
👉 Gleichheit im Recht, nicht Gleichheit im Ergebnis.
Wenn aber derjenige, der beiträgt, schlechter gestellt wird als derjenige, der nichts beiträgt, dann wird aus Gerechtigkeit Ungerechtigkeit mit moralischem Anstrich.