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RE: "Erschließungsbeitragsbescheid".
Eine gebrauchte Immobilie schützt dich leider nicht unbedingt. Es kann gut sein, dass irgendwann eure Straße erneuert wird - dann zahlst du leider wieder.
Eine gebrauchte Immobilie schützt dich leider nicht unbedingt. Es kann gut sein, dass irgendwann eure Straße erneuert wird - dann zahlst du leider wieder.
Nicht unbedingt.
Jedenfalls in Hessen ist es einerseits so, dass die Anwohner von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen i.d.R. nur den Bürgersteig bezahlen müssen.
Andererseits sind die Kommunen frei in der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, so hat z.B. meine Gemeinde die Straßenausbaubeiträge abgeschafft dafür aber die Grundsteuer angehoben. Trotz der Anhebung sind die Grundsteuersätze im Vergleich zu Nachbargemeinden immer noch unterdurchschnittlich.