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RE: "Erschließungsbeitragsbescheid".
Nicht unbedingt.
Jedenfalls in Hessen ist es einerseits so, dass die Anwohner von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen i.d.R. nur den Bürgersteig bezahlen müssen.
Andererseits sind die Kommunen frei in der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, so hat z.B. meine Gemeinde die Straßenausbaubeiträge abgeschafft dafür aber die Grundsteuer angehoben. Trotz der Anhebung sind die Grundsteuersätze im Vergleich zu Nachbargemeinden immer noch unterdurchschnittlich.